Verbraucherzentrale warnt: Angebliches Inkassobüro droht mit Vorpfändung des Kontos

12. Januar 2018 | Soziales | Keine Kommentare

Gegenwärtig suchen zahlreiche verunsicherte Verbraucher Sachsen-Anhalts, die ein Schreiben der GRN Power Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin erhalten haben, eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale auf. Ihnen wird aufgrund ihrer angeblich anhaltenden Zahlungsverweigerung die Vorpfändung ihrer Konten bei deren Bank/Sparkasse angedroht.
Das Formular sei bereits vorbereitet und wird im Anhang beigefügt. Die Mitteilung, das eigene Konto würde in Kürze gesperrt werden und man habe selbst keine Zugriffsmöglichkeit mehr auf das eigene Konto, führt natürlich zur Verunsicherung. Diese Maßnahme könne nur vermieden werden, wenn sofort ein Geldbetrag – entweder 139,76 Euro oder 239,76 Euro – überwiesen wird. Ein entsprechender SEPA-Überweisungsschein liegt anbei. Die Zahlung soll auf ein Konto in Belgien erfolgen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät den Betroffenen, keinesfalls angesichts der Drohung einer bevorstehenden „Vorpfändung“ des Kontos Zahlungen zu leisten. Was hier seitens GRN Power praktiziert wird, ist nicht nur unseriös, sondern begründet den Verdacht des strafrechtlich relevanten Betruges. Eine Registrierung als Inkassobüro hat GRN Power nicht. Das relativ stümperhaft zusammenkopierte Schreiben zur angeblichen Vorpfändung des Kontos nennt zwar viele Paragrafen aus der Zivilprozessordnung, sollte dennoch nicht beeindrucken. Diese lückenhafte Kopie aus möglicherweise offiziellen Schreiben beinhaltet eins nicht: Auch eine Vorpfändung kann nur dann stattfinden, wenn ein sog. vollstreckbarer Schuldtitel – rechtskräftiges Urteil oder rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid – vorliegt. Davon würden die Angeschriebenen jedoch wissen. Diese wissen jedoch überhaupt nichts, weder um welche Forderung es sich handeln soll, noch haben sie in der Vergangenheit irgendwelche Mahnungen erhalten.

GRV Power will nach Auffassung der Verbraucherzentrale nichts anderes, als Kasse machen. Sie baut eine Drohkulisse auf, um ihrer Forderung massiv Nachdruck zu verleihen. Anhand dieser Schreiben können die betroffenen Verbraucher nicht erkennen, wo die angeblich noch offenen Forderungen herrühren und ob diese überhaupt berechtigt sind. Dabei müssen Inkassounternehmen bereits seit dem 1. November 2014 klar und verständlich insbesondere den Namen oder die Firma des Auftraggebers sowie den Forderungsgrund, bei Verträgen den Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses mitteilen. Davon findet sich in den Schreiben nichts wieder. Alles Zeichen dafür, dass hier wieder mal ein schwarzes Schaf der Inkassobranche auf Abzocktour ist.

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