Verbraucherzentrale startet Infokampagne zu Ärger mit Treppenliften

2. Juli 2020 | Soziales | 2 Kommentare
Untergeschobene Verträge, Verweigerung des Widerrufsrechtes, Planungsfehler beim Einbau sowie schludrige Wartung und nachlässiger Service – das sind die eigentlichen Barrieren, die Kunden überwinden müssen, bevor sie auf einem Treppenlift Platz nehmen können. Zeit, Licht auf ein Thema zu lenken, das bislang nicht genug Beachtung fand. Und Betroffene oft alleine zurückließ.
Treppenlifte sind eine tolle Erfindung. Mit ihrer Hilfe können hochbetagte oder körperlich eingeschränkte Menschen weiterhin alle Etagen im Hause nutzen und lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Doch die in Prospekten oft angepriesene „freie Fahrt ins Leben“ ist in der Realität nicht immer so einfach und unproblematisch. Viele Verbraucher und Verbraucherinnen haben mit der teuren Technik schlechte Erfahrungen gemacht.

Verbraucher klagen über Ärger mit Treppenliften

„In unseren Beratungsgesprächen haben wir schon oft von grenzwertigen Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaftem Einbau oder unzureichendem Service nach der Übergabe der Lifte gehört“, sagt Anne Neumann, Projektleiterin Wirtschaftlicher Verbraucherschutz bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.  Deshalb starten die Verbraucherzentralen nun ab 1. Juli bis 30. September 2020 eine bundesweite Kampagne, um von den Erfahrungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfahren und sie für das Thema Treppenlifte zu sensibilisieren sowie ihnen beim Kauf oder bei Problemen zur Seite zu stehen.

Bundesweite Umfrage soll Überblick verschaffen

Um einen Überblick über den Marktsektor der Treppenlifthersteller zu gewinnen und auszuwerten, hat die Verbraucherzentrale einen Fragebogen erarbeitet, der Aufschluss über die Erfahrungen von Verbrauchern und Verbraucherinnen mit dem Thema Treppenlifte geben soll. Auf der dazugehörigen Internetseite zum Thema Treppenlifte mit vielen Informationen rund ums Thema können Betroffene ganz einfach online an der Umfrage teilnehmen.  Natürlich kann der Fragebogen auch ganz klassisch von Hand ausgefüllt werden. Entsprechende Unterlagen gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale im Erhebungszeitraum bis zum 30. September 2020.
 

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