Verbraucherzentrale bietet kostenlose Pflegerechtsberatung

4. Juni 2019 | Soziales | Keine Kommentare

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt ist seit 1999 um 66 Prozent auf heute mehr als 110.000 gestiegen. Damit hat auch der Beratungsbedarf von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zugenommen, sei es zur eigenen Pflegebedürftigkeit, zum komplexen Pflegerecht und nicht zuletzt zu möglichen Kosten. Es bedarf fachlicher Unterstützung bei Pflege- und Vorsorgeleistungen aber auch zunehmend in rechtlicher Hinsicht.
Mit einer neuen kostenfreien „Hotline Pflegerechtsberatung“ ergänzt die Verbraucherzentrale die bestehende vernetzte Pflegeberatung von Pflegekassen und Kommunen in Sachsen-Anhalt. Sie bietet Rat suchenden Verbraucherinnen und Verbrauchern eine spezialisierte Rechtsberatung, die sachkundig und anbieterunabhängig informiert. Sie hilft Betroffenen, ihre Rechte zu erkennen und wahrzunehmen.
Dabei geht es unter anderem um Fragen wie: Kann mein Pflegeheim oder mein Pflegedienst einfach das Entgelt erhöhen und welche Möglichkeiten habe ich nun? Müssen meine Kinder finanziell für mich aufkommen, wenn ich in einem Pflegeheim lebe? Welche Rechte habe ich, wenn ich selbst ein Familienmitglied pflege? Wie kann ich mich besser finanziell absichern?
Das Pilotprojekt wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt zunächst bis zum 31.12.2020 mit insgesamt 423.538 EUR gefördert. Ministerin Petra Grimm-Benne: „Die Hotline ergänzt ideal bestehende Pflegeberatungen von Kommunen und Pflegekassen.“
Ab Donnerstag, dem 06.06.2019, werden zwei Juristinnen der Verbraucherzentrale montags und freitags von 10 bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr für die Verbraucher unter 0800 – 100 37 11 direkt kostenfrei telefonisch erreichbar sein. Zusätzlich werden auch schriftliche Beratungen über pflegerechtsberatung@vzsa.de und per Post (Steinbockgasse 1, 06108 Halle/Saale) angeboten.

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