Verbraucherzentrale: Aufpreis bei Kartenzahlung ist unzulässig

13. November 2020 | Soziales | Keine Kommentare

In ein Restaurant schön essen gehen, gemütlich in der Pizzeria speisen, all das ist in Zeiten des Teil-Lockdowns auf Grund der Corona-Pandemie nicht möglich. Was bleibt, ist, auf die Außerhauslieferangebote der Gaststätten zurückzugreifen oder die Speisen einfach abzuholen und zu Hause zu verzehren. 


So geschehen auch in Bitterfeld. Eine Familie bestellt sich bei einer ortansässigen Pizzeria mehrere Pizzen und holt sie in der Filiale ab. Anstatt mit Bargeld zu bezahlen, soll die Rechnung mit einer Bankkarte beglichen werden. Doch da erwartet die Pizzaliebhaber eine böse Überraschung. Für die Zahlung mittels Bankkarte verlangt die Pizzeria einen Aufschlag von 50 Cent auf den Barzahlungspreis. Auf diese Gebühr weist sie den Kunden zwar mündlich hin, aber einen Ausweis auf dem Kassenbon gibt es nicht.
Dieser Aufschlag auf den Barzahlungspreis bei Kartenzahlung ist unzulässig, weiß Yvonne Röhling, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Unternehmen dürfen von ihren Kunden für die Bezahlung mittels Bankkarte kein zusätzliches Entgelt verlangen. Dies gilt auch für Zahlungen mittels SEPA-Lastschrift oder SEPA-Überweisung. Sogar für Zahlungen mittels Kreditkarte, welche im Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren ausgegeben wurden – das sind alle verbraucherüblichen Karten, zum Beispiel MasterCard und Visa, darf kein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Einzige Ausnahme sind Kreditkarten, die im sogenannten Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren ausgegeben werden, wie z. B. die Karten von American Express oder Diners Club.   Verbraucher, denen für die Zahlung mittels Karte, SEPA-Lastschrift oder SEPA-Überweisung ein Entgelt in Rechnung gestellt wird, sollten dem widersprechen und sich weigern, dieses Entgelt zu zahlen. Beschwerden dazu sammelt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.


Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentralesachsen-anhalt.de.

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