Stadt warnt vor Bußgeld bei „zu verschenken“-Kisten im öffentlichen Raum

18. August 2022 | Soziales | Keine Kommentare

Vor den Haustüren vieler Wohnhäuser in Halle (Saale) stehen regelmäßig Kisten mit Büchern,
Kleidungsstücken oder Haushaltsgegenständen. Meist sind die Kisten mit der Aufschrift „zu verschenken“ beschriftet. – Das mag zwar durchaus sinnvoll sein, allerdings gibt es klare Regeln für das Wie und Wo:

Das gut gemeinte Anliegen, noch gebrauchsfähige Dinge nicht in den Müll zu werfen, sondern kostenfrei abzugeben, führt in vielen Fällen eher zur Verschmutzung öffentlicher Wege und Straßen, statt dass es wirklich hilft. Oft liegen Kleidungsstücke oder Bücher auch völlig zerfleddert herum und weichen im Regen nach und nach auf. Dies wird dann teilweise sogar zur Gefahrenquelle.

Viele Städte gehen gegen diesen störenden Trödel im öffentlichen Raum mit einem Ordnungsgeld vor. Dagegen, Dinge einfach auf den Gehweg zu stellen, geht nun auch die Stadt Halle (Saale) vor. So weißt die Stadtverwaltung derzeit dringend darauf hin, die zu verschenkenden Gegenstände maximal nur im Hauseingang und in Absprache mit dem Hauseigentümer anzubieten, nicht aber im öffentlichen Wegebereich.

Zudem muss in regelmäßigen Abständen von dem Anbieter geprüft werden, dass die Gegenstände sich nicht auf dem Gehweg oder auf der Straße verteilen. In solchen Fällen würde es sich dann nämlich um illegale Abfallentsorgung handeln – ein vergehen, dass mit Bußgeld geahndet werden kann.

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