Stadt erlässt Gastronomen Gebühren wegen fehlender Sondernutzungserlaubnis

26. Januar 2021 | Soziales | Keine Kommentare

Im Sommer hat die Stadtverwaltung nach Beschluss des Stadtrates die Sondernutzungsgebühren für Gastronomiebetriebe für die Nutzung des Außenbereichs erstattet. Eine Sondernutzungserlaubnis wiederum muss, so die Stadtverwaltung, dennoch jährlich gestellt und erteilt werden. Geschieht dies nicht, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. So wurden vor einigen Monaten Bußgelder an Gastronomen unterschiedlicher Lokalitäten ausgesprochen, die die Sondernutzungserlaubnis nicht wie vorgesehen für das Corona-Jahr 2020 beantragten. Das formale Antragsverfahren hatte die Stadtverwaltung im Sommer 2020 unangekündigt geändert. Bei Überprüfungen der im vergangenen Jahr wegen der Pandemie kostenfreien Sondernutzung wurden bei Verstößen den Gastronomen die Verwaltungsgebühren einfach in Rechnung gestellt.

Dagegen intervenierte die SPD-Fraktion im Stadtrat erfolgreich. Die Stadtverwaltung hat mittlerweile erklärt, die erhobenen und unverhältnismäßigen Gebühren den Gastronomen zu erlassen. Stadtrat Eric Eigendorf: „An uns haben sich vor einigen Wochen Gastronomen gewandt und ihr Unverständnis zur Praxis der Verwaltung erklärt. Das war für uns Anlass genug, dazu im Stadtrat nachzufragen. Der Oberbürgermeister hat auf unseren Hinweis hin den Fehler eingeräumt und eine Rückerstattung unbürokratisch angewiesen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Fehler können passieren, umso wichtiger ist, dass man sie schnell korrigiert, wenn die Entscheidung unverhältnismäßig ist.

 

 

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