Sonderregelungen des Jobcenters enden

21. Juli 2020 | Soziales | Keine Kommentare

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie einige Maßnahmen getroffen, um finanziell durch die Krise belastete Menschen zu unterstützen. Hierzu wurde auch ein Sozialschutzpaket beschlossen, welches den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Dieses endet nun aber am 30.08. dieses Jahres.

Während der letzten Monate war es demnach nicht nötig, einen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31.03. bis einschließlich 30.08. dieses Jahres enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft nun aber zum 30.08. aus. Die Jobcenter verschicken deshalb seit dieser Woche Schreiben an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31.08. endet.
Die neuen Weiterbewilligungsanträge müssen demnach rechtzeitig in den Jobcentern eingehen, um eine Verlängerung der Zahlungen zu ermöglichen.

Auch die Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft wird demnächst enden. Sie gilt noch bis zum 30.09.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben