Neues Gerichtsverfahren zum Mietkampf in der Großen Steinstraße 34
15. August 2022 | Soziales | 3 KommentareDas Gebäude in der Große Steinstraße 34 ist einer der letzten bewohnten unsanierten Altbauten im Zentrum von Halle (Saale). Bereits seit Beginn des Jahres soll es auf Wunsch des neuen Eigentümers kernsaniert werden. Seitens des Vermieters hieß es hierzu jedoch, dass sich dies deutlich auf die Mieten der aktuellen Bewohnerinnen und Bewohner niederschlagen würde.
Unter dem Motto „Vermieten verbieten! Wohnen für Alle!“ hatten sich daher bereits mehrfach zahlreiche Protestierende mit den Betroffenen solidarisiert, die gegen die Mieterhöhung gerichtlich vorgingen.
Während derweil alle Gewerbe, die sich zum Teil seit Jahrzehnten im Erdgeschoss des Gebäudes befanden, ihren Standort verlassen mussten, stritten die Mieter und Mieterinnen vor Gericht dafür weiter, in ihrem Haus bleiben zu können. Nachdem der Eigentümer im April mit unangekündigten Bauarbeiten im Haus begonnen hatte, die eine enorme Belastung für die im Gebäude lebenden Personen darstellten und die Wohnqualität deutlich minderten, hatte das Amtsgericht Halle schließlich entschieden, dass die Baustelle nicht rechtens war.
Daraufhin war ein Baustopp eingeleitet worden.
Nun ist der Vermieter jedoch seinerseits gerichtlich gegen dieses Urteil vorgegangen. Der Fall geht daher in die nächsthöhere Instanz und wird am morgigen Dienstag um 10 Uhr im Landgericht Halle neu verhandelt.
Kommentar schreiben
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Ts, ts, ts…1. Satz:
Das Gebäude…. ist eines der letzten….
Für Vermieter gilt aber nun mal: bestehende Verträge und gesetzliche Vorschriften sind einzuhalten. Wer als Investor meint, da drumrum zu kommen, trägt halt das Risiko, auf die Nase zu fallen.
Aha „Vermieten verbieten.“ Tja Wohnraum muss von irgendwem geschaffen werden, derjenige hat dann natürlich das Recht eine Gegenleistung zu verlangen für den Wohnraum den er zur Verfügung stellt. Wer keine Miete zahlen möchte muss sich halt selbst Wohnraum schaffen, da muss er dann keine Miete zahlen. Selbst in der sozialistischen DDR musste für die Wohnungen Miete gezahlt werden die vorher vom Staat gebaut wurden, oder die den Eigentümern durch Enteignung entrissen wurden und in Staatsbesitz gelangt sind. Und ganz ehrlich, besonders günstig wohnt man in kommunalen,staatlichem Wohnraum nicht da der Staat bzw. die Kommune auf die Gewinne der Vermieter angewiesen ist um die Haushaltlöcher zu stopfen.