Neue Regeln für den Zutritt in der Schwimmhalle Neustadt

13. Januar 2022 | Soziales, Vermischtes | Keine Kommentare

 

Für die Schwimmhalle in Halle-Neustadt gelten ab dem heutigen Tag neue Zutrittsregelungen im Zuge der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

So gab die Bäder Halle GmbH an, mittels der neuen Verordnung das Schul- und Vereinsschwimmen besser absichern sowie dennoch auch einen öffentlichen Zutritt zur Schwimmhalle ermöglichen zu können.

Von Montag bis Freitag gilt nun, dass alle Besucherinnen und Besucher der Schwimmhalle geimpft oder genesen sein müssen. Eintritt mit einem negativen Test kann demnach nicht mehr gewährt werden. Für Teilnehmende des Schul- und Vereinsschwimmens gelten derweil die bisherigen Regelungen unverändert weiter.

Am Wochenende erhalten alle Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ohne weitere Nachweise Zutritt. Hier wird davon ausgegangen, dass sie schließlich in der Schule getestet werden.

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