Mitteilungen des Oberbürgermeisters zu Corona-Infektionen in Halle

28. März 2020 | Soziales | Keine Kommentare

Erklärung von Oberbürgermeister Bernd WiegandDie Stadt Halle (Saale) hat auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt eine Allgemeinverfügung zur Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus erlassen, bekanntgemacht heute in der Mitteldeutschen Zeitung, die Wirksamkeit beginnt am morgigen Sonntag.

Zum Inhalt:

1. Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Halle (Saale) sowie Personen, die sich im Stadtgebiet Halle (Saale) aufhalten, wenn

a) sie sich innerhalb der letzten 14 Tage im Ausland aufgehalten haben,
b) sie innerhalb der letzten 14 Tage in engem Kontakt mit einem Corona-Infizierten standen,
c) sie mit eben benannten Personen in den letzten 14 Tage zeitweise oder permanent in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder noch leben,
d) bei ihnen eine Corona-Infektion labordiagnostisch bestätigt wurde.

Für diese Personengruppen wird eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen angeordnet.

2. Schülerinnen und Schülern sowie Kindern bis zur Einschulung, die zu dem eben genannten Personenkreis gehören, ist zudem untersagt, in diesem Zeitraum eine Schule, eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort – inklusive Notbetreuung – zu betreten.

3. Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Altenheimen sowie Personen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr haben vor Arbeitsbeginn den in der Anlage der Allgemeinverfügung befindlichen Gesundheitsfragebogen auszufüllen.

4. Der beschriebene Personenkreis ist dazu verpflichtet, sich unverzüglich telefonisch unter der Telefonnummer 0345/221-3238 oder per E-Mail an corona@halle.de im Fachbereich Gesundheit zu melden.

5. Diesen Personen ist es zudem untersagt, den öffentlichen Personennahverkehr (S-Bahn, Bus und Straßenbahn) im Gebiet der Stadt Halle (Saale) zu nutzen.

6. Sollte während der angeordneten Quarantäne-Zeit eine medizinische Behandlung erforderlich werden, sind diese Personen verpflichtet, den Rettungsdienst sowie die sie versorgende medizinische Einrichtung (z. B. Arztpraxis, Krankenhaus) bereits vorab telefonisch über die angeordnete Quarantäne und deren Grund zu informieren.

7. Diese Allgemeinverfügung tritt ab morgen in Kraft und mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.

8. Für Verstöße gegen die Regelungen dieser Verfügung wird die Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht. Auf die Bußgeld- und Strafvorschriften des Infektionsschutzgesetzes wird hingewiesen.

Zur aktuellen Lage

In der Stadt Halle gibt es aktuell 137 Infektionsfälle. Die Zahl hat sich damit zum gestrigen Tag um 24 weitere Fälle erhöht.

Die gestern auf dem Parkplatz der Arbeitsagentur in der Schopenhauerstraße in Betrieb genommene mobile Test-Station hat 126 Abstriche durchgeführt; insgesamt waren es am gestrigen Tag 273. Das mobile Angebot steht Hallenserinnen und Hallensern von Montag bis Sonntag von 9 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Mitzubringen ist die Gesundheitskarte bzw. die Krankenversichertennummer.

Zur medizinischen Situation in der Stadt:
In den Kliniken der Stadt steigt die Zahl der Covid-19-Patienten weiter. Aktuell befinden sich 31 Personen in stationärer Behandlung, das sind neun mehr als gestern. Weiterhin müssen drei Patienten beatmet werden.

Zu einer Berichterstattung über den Rettungsdienst vom heutigen Tag möchte ich Folgendes richtigstellen: Die Leistungserbringer im Rettungsdienst (DRK, ASB usw.) werden im Auftrag der Stadt als Trägerin des Rettungsdienstes in eigener Verantwortung tätig. Die Regeln des Arbeitsschutzes und die Hygiene-Regeln des Robert-Koch-Institutes in der jeweils aktuellen Version sind einzuhalten. Gemeinsame Standards zu einheitlichen Arbeitsanweisungen entsprechend der Vorgaben des Robert-Koch-Institutes werden vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst freigegeben.

Im Gesundheitswesen tätige Personen, die entsprechend der Vorgaben des RKI geschützt Kontakt zu Corona-positiven Patienten haben, müssen nicht in Quarantäne genommen werden. Bei unzureichend angelegter Schutzausrüstung hingegen, bei unerwarteten Vorfällen oder bei unterschätztem Infekt-Risiko des Patienten wird der entsprechende Mitarbeiter sofort unter Quarantäne gestellt, bis zum Vorliegen der Patienten-Testung. Eine Anweisung, dass Rettungskräfte so lange ungeschützt weiter Dienst tun sollen, bis bei ihnen Covid-Symptome auftreten, gibt es nicht. Der DRK-Rettungsdienstes hat entsprechende Informationen als falsch zurückgewiesen.

Zu den Kontrollen am gestrigen Tag:
Die Ordnungskräfte der Stadt haben gestern 150 Kontrollen durchgeführt, hinzu kamen 405 Fahrzeugkontrollen durch die Polizei. Insgesamt wurden insgesamt 19 Strafanzeigen gestellt. Zur Eröffnung des neuen Globus-Marktes: Das Unternehmen hat ein Sicherheitskonzept entwickelt. Dazu hat die Stadt verschiedene Hinweise gegeben, die die Stadt heute vor Ort auch kontrolliert.

Liebe Hallenserinnen, liebe Hallenser,

die angeordneten einschneidenden Maßnahmen – wie Ausgangsbeschränkungen und die Schließung von Läden – sind der Versuch, das Virus einzudämmen. Aber auch, um unser Gesundheitswesen nicht an den Rand seiner Kapazität zu bringen. Nach Ostern wird sich zeigen, ob die Maßnahmen Erfolg hatten.

Die Zahl der Neu-Infektionen zeigt: Es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Und deshalb bleibt – wie immer am Ende – mein wichtigster Wunsch. Bleiben Sie zu Hause. Und bleiben Sie gesund!

 

(OB Wiegand, 28.März 2020)

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