Mehr Planungssicherheit bei der Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen

14. September 2022 | Soziales | Ein Kommentar

Seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine haben auch die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen‑Anhalt zahlreiche Kriegsflüchtlinge aufgenommen. Nach den offiziellen Angaben des Innenministeriums beläuft sich die Zahl im ganzen Bundesland auf bisher 27.685 Geflüchtete, die aufgenommen und in Wohnungen untergebracht wurden. in Halle (Saale) befinden sich davon 4.472.

Neben der Bereitstellung passenden Wohnraums bringt die Unterbringung jedoch auch weiteren Organisationsaufwand mit sich, etwa im Hinblick auf Kitabetreuung, Schulunterricht und weitere Unterstützungsangebote. Um die Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen und Umzüge innerhalb des Landes besser zu steuern, sollen daher zukünftig auch Wohnsitzauflagen ausgesprochen werden können.

Konkret teilte das Ministerium mit, dass jene Landkreise und kreisfreien Städte zukünftig eine Wohnsitzauflage aussprechen können, die bisher weniger Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, als es der landesweite Verteilungsschlüssel vorsieht. Die entsprechende Verpflichtung soll zukünftig ausgesprochen werden, wenn Betroffene erstmals einen Aufenthaltstitel (vorübergehender Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz) erhalten. Das heißt auch: Eine solche Verpflichtung wird nicht gegenüber Kriegsflüchtlingen ausgesprochen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und in ihrer Aufnahmekommune bleiben wollen.

Ziel dieser Regelung ist es, die Aufnahme- und Integrationsressourcen im Land gleichmäßig zu nutzen. Alle Kriegsflüchtlinge haben damit die Gewissheit, dass sie in der Kommune wohnen bleiben können, die sie bereits aufgenommen hat. Die Kommunen können ihre Ressourcen besser planen, weil die Wohnsitzauflage den Umzug von Schutzsuchenden aus der Ukraine in andere sachsen-anhaltische Landkreise und kreisfreie Städte unterbindet, die schon besonders viele Kriegsflüchtlinge aufgenommen haben. Derzeit haben die Städte Halle (Saale) und Magdeburg sowie der Burgenlandkreis, der Landkreis Jerichower Land, der Salzlandkreis und der Landkreis Stendal mehr Kriegsflüchtlinge aufgenommen, als sie laut Verteilungsschlüssel müssten.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang erklärte hierzu: „Ohne das Engagement der Kommunen und die Kraftanstrengungen vieler Beteiligter wäre die Unterbringung von über 27.000 Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine innerhalb von wenigen Monaten nicht möglich gewesen. Daher sollen bereits hier lebende Kriegsflüchtlinge auch dort wohnen bleiben können, wo sie aufgenommen wurden. Neuankömmlinge sollen, wenn sie in Landkreisen und kreisfreien Städten ankommen, die bisher unterhalb des landesinternen Verteilschlüssels liegen, zukünftig die Auflage erhalten, ihren Wohnsitz in diesen Kommunen zu nehmen. Damit wird die Planungssicherheit für alle Beteiligten erhöht.“

Sachsen-Anhalt hat vor allem in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Das Land liegt seit Längerem deutlich über seiner Aufnahmequote nach dem Königsteiner Schlüssel und erhält vor diesem Hintergrund keine Zuweisungen von Kriegsflüchtlingen vom Bund. Unabhängig davon treffen weiterhin Kriegsflüchtlinge ein, etwa organisiert über persönliche Kontakte oder private Initiativen.

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