Lockerung mit Kopfschmerzen: Hygienekonzept stellt Gaststätten vor Probleme

12. Mai 2020 | Soziales | 4 Kommentare

Am 18. Mai sollen Gaststätten in Halle wieder öffnen können – unter strikten Auflagen. Eine Chekcliste der Stadt Halle gibt vor, was alles zu beachten ist. Gäste müssen Name und Anschrift und Telefonnummern hinterlassen,  Sicherheitsabstände  zwischen den Gästen müssen eingehalten werden, auch das Personal darf dem Kunden beim Servieren nicht näher als 1,50 Meter kommen. Am Eingang sollen Desinfektionsspender stehen, und das Personal muss täglich „handschriftlich“ ausfüllen, wie es sich fühlt (gemeint ist: gesundheitlich). Gäste mit erkennbaren Symptomen wie etwa Fieber müssen abgewiesen werden – ob das bedeutet, dass Wirtin oder Kellner persönlich bei den Gästen Fieber messen, ist derweil unklar. Verunsichert sind nun offenbar einige Einrichtungen, zumal sie bis zum 18. Mai nicht viel Zeit haben, die Checkliste der Stadt abzuarbeiten. Denn außerdem muss die Gaststätte auch noch vor der Erröffnung von einer städtischen Taskforce kontrolliert und freigegeben werden.

Nicht über diese Hürden springen will beispielsweise die Gaststätte „Haus und Hof“: Statt der Öffnungszeiten hängt hier ein Zettel in der Tür, versehen mit der städtischen Checkliste. Man werde gerne am 18. Mai eröffnen, heißt es da, hält sich aber für außer Stande, die Bedingungen zu erfüllen. Diese sind in der Checkliste mit einem Textmarker orangerot markiert.

Erste Umfragen bei Gaststättenbetreibern zeigen: Für viele lohnt sich der Aufwand nicht, andere jedoch nehmen es sportlich: Fest entschlossen ist beispielsweise das Hallesche Brauhaus. Von der Desinfektionssäule über Abstandsmarkierungen, Gästelisten bis hin zu laminierten, abwischbaren Speisekarten und den Sicherheitsbelehrungen des Personalswerde sei alles vorbereitet, heißt es dort.

Unklar sind jedoch in jedem Falle Fragen des Datenschutzes.  Die Gästelisten soll nach Auflagen der Stadt  vier Wochen aufbewahrt werden, und auf Verlangen vorgelegt werden. Nach dieser Frist sollen sie vernichtet werden. Vollkommen unklar: da wohl keine Ausweispflicht vorgesehen ist, könnten die Gäste sich auch als Donald Mickeymaus aus der Osterhasenstraße  7 eintragen.

 

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