Lesen auf der Parkbank verboten?

30. März 2020 | Soziales | 6 Kommentare

Wenn ich lesend am Riveufer angetroffen werde, darf mich die Polizei lt. Eindämmungsverordnung des Landes nach Hause schicken?

Der Oberbürgermeister Wiegand meinte in der heutigen „Corona-Pressekonferenz“: Ja, das wäre so in Ordnung, da das Lesen an der frischen Luft kein triftiger Grund wäre.

Das Sozialministerium hat dem Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel und der Öffentlichkeit auf entsprechende Nachfragen eine andere Antwort zukommen lassen: „ALSO: Unterscheidung zwischen GEHEN & SITZEN gibt es in Sachsen-Anhalt nicht! Erholungsauftenthalt im Freien ist unter Abstands- & Gruppenregelung natürlich weiter möglich. Laufend, stehend, sitzend. Bitte in Verordnung § 18 Abs. 2 schauen. Aber: Bitte kein Picknick & Grillen!“

Hat der Oberbürgermeister die Verordnung hier falsch interpretiert?

Für das eigene Nachlesen oder Begründungen gegenüber der „Corona-Polizei“ hier noch einmal die Verordnung:

VO_Zweite_SARS-Co-2-EindaemmungsVO_final

ToK, Foto: HalleSpektrum, Archiv

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