Land verzeichnet leichte „Wanderungsgewinne“

28. September 2020 | Soziales | Keine Kommentare


Im 1. Halbjahr 2020 verzeichnete Sachsen-Anhalt einen Wanderungsgewinn von 625 Personen, der sich gegenüber dem 1. Halbjahr 2019 (784) geringfügig abschwächte. Wie das Statistische Landesamt in Halle (Saale) mitteilte, zogen in den ersten 6 Monaten 21 657 Menschen nach Sachsen-Anhalt zu, das waren 4 416 weniger als im Vorjahreszeitraum. Im 1. Halbjahr 2020 verließen 21 032 Personen Sachsen-Anhalt. Im gleichen Zeitraum 2019 wurden 25 289 Fortzüge registriert. Der Rückgang des Wanderungsvolumens im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 war insbesondere auf eine starke Abnahme von Zu- und Fortzügen aus dem Ausland zurückzuführen. In den ersten 6 Monaten des Jahres 2020 zogen 9 778 Personen aus dem Ausland nach Sachsen-Anhalt, das waren 3 534 bzw. 27 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Fortzüge verringerte sich um 2 559 bzw. 23 % auf 8 571 Personen. Der Wanderungsgewinn von 1 207 Personen nahm gegenüber dem 1. Halbjahr 2019 (2 182) infolge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab Mitte März 2020 fast um die Hälfte ab. Größere Wanderungsgewinne gab es gegenüber Polen (343) und Rumänien (289). 

Das Wanderungsvolumen mit den anderen Bundesländern verringerte sich gegenüber dem 1. Halbjahr 2019 ebenfalls (-882 Zuzüge (-7 %) und -1 698 Fortzüge  (-12 %)). Den 11 879 Zuzügen aus anderen Bundesländern standen bis Ende Juni 2020 diesen Jahres 12 461 Fortzüge in andere Bundesländer gegenüber. Folglich verzeichnete Sachsen-Anhalt einen Wanderungsverlust von 582 Personen. Wanderungsgewinne gab es trotzdem gegenüber 7 Bundesländern. So wurden mehr Zu- als Fortzüge aus Bayern (112 Personen), Berlin (90), Baden-Württemberg (60), Niedersachsen (48), Thüringen (25), Brandenburg (24) und Sachsen (2) gemeldet. Die größten Wanderungsverluste wurden gegenüber Nordrhein-Westfalen (-396), Mecklenburg-Vorpommern (-203) und Hessen (-145) registriert. Weitere Wanderungsverluste ergaben sich gegenüber Schleswig-Holstein (-68), Hamburg (-58), RheinlandPfalz (-41), Bremen (-16) und dem Saarland (-16).

Die Erfassung der Wanderungsfälle erfolgt über die Registrierung der An- und Abmeldungen in den Meldebehörden entsprechend den melderechtlichen Regelungen. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gab es insbesondere ab Mitte März 2020 in Deutschland Maßnahmen wie Grenzschließungen, Schließungen von Einrichtungen wie Schulen und Kitas sowie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Zum einen können sich die Pandemie und die getroffenen Maßnahmen auf das Wanderungsgeschehen innerhalb von Deutschland sowie über die Bundesgrenzen auswirken. Zum anderen können Einschränkungen im Publikumsverkehr von Meldebehörden oder verlängerte Fristen für die An- oder Abmeldung eine zeitlich verzögerte Erfassung von An- und Abmeldungen bewirkt haben. Infolgedessen werden die später gemeldeten Wanderungsfälle teilweise in der Wanderungsstatistik erst in späteren Berichtsmonaten ausgewiesen (Nachholeffekt). Dieser „Lockdown-Effekt“ auf die Wanderungsstatistik kann sich je nach regionalen Einschränkungen oder Regelungen unterscheiden.

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