Jobcenter Saalekreis stellt Strafanzeige wegen Veröffentlichung eines Leistungsbescheides

16. November 2016 | Soziales | 8 Kommentare

In den letzten Tagen ist ein Leistungsbescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für eine 7-köpfige Familie im Internet veröffentlicht worden, wie das Jobcenter Saalekreis meldet. Nähere Angaben hierzu machte das Jobcenter zunächst nicht, wehrt sich aber entschieden „von dem Verstoß gegen den Sozialdatenschutz durch Veröffentlichung und Verbreitung eines Leistungsbescheides, der in unserem Jobcenter ausgestellt wurde“.

„Die bewusste unvollständige Veröffentlichung des Bescheides dient der Täuschung der Öffentlichkeit“.
(Ines Stöbel, Jobcenter-Sprecherin)

Damit werde die tatsächlich der Familie zur Verfügung stehende Leistung für den Lebensunterhalt, die dem gesetzlichen Rahmen entspricht und deutlich unter der veröffentlichten Summe liege, bewusst verschleiert. Nach Wissen des Jobcenters sei der Bescheid ist in Papierform versendet worden und habe den Empfänger auch erreicht. Leider wisse man noch nicht, wer diesen Bescheid mit persönlichen Daten abfotografiert und ins Netz gestellt habe.

Strafanzeige

Das Jobcenter hat wegen der Veröffentlichung Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet und den Landesdatenschutzbeauftragten informiert. Dies alles ist einer Presseinformation zu entnehmen, die das Jobcenter mit dem Vermerk „höchster Wichtigkeit“ an eine Reihe regionaler Medien heute versandt hat.

Merkwürdiges Verhalten der Pressestelle

Die Pressestelle des Jobcenters wollte jedoch auf Nachfragen von Hallespektrum.de keine weiteren Hintergründe erläutern: „Zu Ihrer Frage liegen uns keine Informationen vor. Ich verweise auf unsere Presseinformation“, ließ die Pressesprecherin Ines Stöbel in einer Pressemitteilung vermelden.

 

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