Jobcenter Saalekreis stellt Strafanzeige wegen Veröffentlichung eines Leistungsbescheides
16. November 2016 | Soziales | 8 KommentareIn den letzten Tagen ist ein Leistungsbescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für eine 7-köpfige Familie im Internet veröffentlicht worden, wie das Jobcenter Saalekreis meldet. Nähere Angaben hierzu machte das Jobcenter zunächst nicht, wehrt sich aber entschieden „von dem Verstoß gegen den Sozialdatenschutz durch Veröffentlichung und Verbreitung eines Leistungsbescheides, der in unserem Jobcenter ausgestellt wurde“.
„Die bewusste unvollständige Veröffentlichung des Bescheides dient der Täuschung der Öffentlichkeit“.
(Ines Stöbel, Jobcenter-Sprecherin)
Damit werde die tatsächlich der Familie zur Verfügung stehende Leistung für den Lebensunterhalt, die dem gesetzlichen Rahmen entspricht und deutlich unter der veröffentlichten Summe liege, bewusst verschleiert. Nach Wissen des Jobcenters sei der Bescheid ist in Papierform versendet worden und habe den Empfänger auch erreicht. Leider wisse man noch nicht, wer diesen Bescheid mit persönlichen Daten abfotografiert und ins Netz gestellt habe.
Strafanzeige
Das Jobcenter hat wegen der Veröffentlichung Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet und den Landesdatenschutzbeauftragten informiert. Dies alles ist einer Presseinformation zu entnehmen, die das Jobcenter mit dem Vermerk „höchster Wichtigkeit“ an eine Reihe regionaler Medien heute versandt hat.
Merkwürdiges Verhalten der Pressestelle
Die Pressestelle des Jobcenters wollte jedoch auf Nachfragen von Hallespektrum.de keine weiteren Hintergründe erläutern: „Zu Ihrer Frage liegen uns keine Informationen vor. Ich verweise auf unsere Presseinformation“, ließ die Pressesprecherin Ines Stöbel in einer Pressemitteilung vermelden.
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In einer 7-köpfigen Familie leben wahrscheinlich nur 5 Kinder.
Bei ALG-II-Bezug ist der Gesamtbetrag nicht geringer. Da „verschwindet“ inder Summe nichts.
er meint sicher, dass für 7 Kinder beim Kindergeld ganz sicher eine Summe oberhalb 1000€ rauskommt.
Das ist aber hier völlig irrelevant, da das Kindergeld mit den Hartz IV Leistungen verrechnet wird und somit sofort wieder im Hartz IV Satz verschwindet.
Bei 5 Kindern (unter 18) erhalten die Eltern 1018 Euro Kindergeld im Monat.
@Toco: wer solldenn was aufgeklärt haben?
M.E. Gibt es keinen Auslandszuschlag“. Klär doch mal auf. Aber bitte mit Fakten ..
@Ronny: was hat es mit den 1000 auf sich ?
Ohne Kenntnis dieses Leistungsbescheids kann man nichts dazu sagen.
Flüchtlinge erhalten in Sachsen-Anhalt einen Großteil der Leistungen als Sachleistung, nur ein kleiner Teil wird bar ausgezahlt.
Eine deutsche Familie dieser Größe kassiert allein an Kindergeld über 1000 Euro. Und wer auch nur ein Kind hat, für das er sorgen muss, weiß, dass das eine ziemlich kleine Summe ist.
Endlich hat mal jemand im Internet die Machenschaften veröffentlicht. Mehrere Tausend Euro im. Monat kassiert eine ausländische Familie vom Jobcenter. Davon können deutsche Familien nur träumen.