Jobcenter Halle: Hartz IV-Empfänger brauchen Zustimmung

1. August 2014 | Soziales | 9 Kommentare

Empfänger von Arbeitslosengeld II sollen sich vor einem geplanten Umzug die Zustimmung ihres Jobcenters rechtzeitig einholen. Darüber informiert das Jobcenter der Stadt Halle (Saale).

Dies sei notwendig, um sich die Angemessenheit der Kosten der neuen Wohnung bescheinigen zu lassen sowie die eigentliche Notwendigkeit des Umzuges. Nur wenn beides zutrifft, erhalten Betroffene die Zustimmung zum Umzug. Damit werden dann aber auch die Kosten für die neue Wohnung übernommen.

Genossenschaftsanteile oder Mietkautionen werden jedoch nicht übernommen. In Einzelfällen bestehe jedoch die Möglichkeit einer Darlehensgewährung. Auch würden keine doppelten Mietzahlungen übernommen, so dass ein Umzug erst nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen könne.

Jugendliche unter 25, die bei ihren Eltern ausziehen wollen, müssen zwingend die Zustimmung des Jobcenters einholen. Nur unter bestimmten Umständen ist nämlich der Auszug von den Eltern möglich und die Zustimmung bewirkt dann die Zahlung der Miete für den Jugendlichen.

Das Jobcenter Halle (Saale) hat auf seiner Homepage www.jobcenter-hallesaale.de ein Hinweisblatt zum Umzug mit den Angemessenheitsrichtwerten eingestellt.

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