Jobcenter Halle: Hartz IV-Empfänger brauchen Zustimmung
1. August 2014 | Soziales | 9 KommentareEmpfänger von Arbeitslosengeld II sollen sich vor einem geplanten Umzug die Zustimmung ihres Jobcenters rechtzeitig einholen. Darüber informiert das Jobcenter der Stadt Halle (Saale).
Dies sei notwendig, um sich die Angemessenheit der Kosten der neuen Wohnung bescheinigen zu lassen sowie die eigentliche Notwendigkeit des Umzuges. Nur wenn beides zutrifft, erhalten Betroffene die Zustimmung zum Umzug. Damit werden dann aber auch die Kosten für die neue Wohnung übernommen.
Genossenschaftsanteile oder Mietkautionen werden jedoch nicht übernommen. In Einzelfällen bestehe jedoch die Möglichkeit einer Darlehensgewährung. Auch würden keine doppelten Mietzahlungen übernommen, so dass ein Umzug erst nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen könne.
Jugendliche unter 25, die bei ihren Eltern ausziehen wollen, müssen zwingend die Zustimmung des Jobcenters einholen. Nur unter bestimmten Umständen ist nämlich der Auszug von den Eltern möglich und die Zustimmung bewirkt dann die Zahlung der Miete für den Jugendlichen.
Das Jobcenter Halle (Saale) hat auf seiner Homepage www.jobcenter-hallesaale.de ein Hinweisblatt zum Umzug mit den Angemessenheitsrichtwerten eingestellt.
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Bei der geplanten Änderung von Hartz IV gibt es auch etwas zu Umzügen:
„So soll die Regelung, Hartz- IV-Bezieher beim Umzug in eine teurere Wohnung selbst dann auf den Differenzkosten sitzen zu lassen, wenn die neue Unterkunft von Größe und Preis her als „angemessen“ eingestuft wird, nun auch auf diejenigen ausgeweitet werden, die in eine „unangemessene“ Wohnung ziehen. Auch sie sollen nicht mehr die „angemessenen“, sondern nur noch die Kosten ihrer früheren, billigeren Wohnung erstattet bekommen. „Das bedeutet, dass Hartz-IV-Bezieher, die einmal sehr günstig gewohnt haben, nie mehr umziehen können“, sagt Strengmann-Kuhn – und zwar selbst dann nicht, wenn die Unterkunft „auf Dauer untragbare Nachteile“ aufweise. Hoher Lärmbelastung etwa können sie dann nur noch entkommen, wenn die ruhigere Wohnung auch billiger ist.“
http://www.tagesspiegel.de/politik/hartz-iv-aenderungen-geplant-weniger-buerokratie-strengere-auflagen/10282150.html
Die Kündigungsfristen seitens der Vermieter betragen je nach Dauer des Mietverhältnisses durchaus bis zu 9 Monate. Dass es von Mieterseite hingegen grundsätzlich nur 3 Monate sind, war ein Versehen von mir. Davon abgesehen ist die Dauer von 3 Monaten für den Durchschnitts-Arbeitgeber sicher auch ein Einstellungshindernis, meist möchten die ihre Stellen zeitnah besetzen.
Rechnet man noch die Schlampereien und Verzögerungstaktiken des Jobcenters dazu, kann es auch passieren, dass zu den 3 Monaten noch was dazu kommt, denn bevor nicht alle Anträge usw. wirklich durch sind, unterschrieben und schwarz auf weiß vorliegend, kann der Hartzer schlecht seine Wohnung kündigen.
Wieso 6 oder 12 Monate? Kündigungsfristen für Wohnungen betragen 3 Monate oder weniger
Sei-fern: Das ist mal wieder grober Unsinn.
„Genossenschaftsanteile oder Mietkautionen werden jedoch nicht übernommen…. Auch würden keine doppelten Mietzahlungen übernommen, so dass ein Umzug erst nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen könne.“
Das wird in der Praxis also dazu führen, dass ein mühsam gefundener Job anderswo flöten geht, weil wohl ein Arbeitgeber nicht erst 6 oder 12 Monate warten möchte, bis der neue Angestellte dann mal vor Ort sein darf.
Das selektieren muss in den Genen liegen.
Das kenne ich schon etwas länget als du. Sorry.
Mein Gott, wie d**f kann ein einzelner Mensch sein…
Mach Dich mal mit dem Grundgesetz vertraut.
Toll. Wer in Halle arbeitslos ist, und im Einzugsbereich des Jobcenters keine Perspektiven sieht, darf nicht einfach ausreisen. Diese Vorschrift ist effektiver als der Mauerbau vor 50 Jahren.