Internet für Pflegeheimbewohner? Verbraucherzentrale startet Umfrage

19. Dezember 2019 | Soziales | 6 Kommentare

Da die pflegenden Kinder im Urlaub sind, muss der 75 jährige Vater im Rahmen der Kurzzeitpflege in das nahegelegene Pflegeheim. Bei der Aufnahme fragt er nach den WLAN-Zugangsdaten und wird mehr als verwundert angesehen. Internetzugang gibt es nur im Gemeinschaftsraum, die Bewohnerzimmer sind außen vor. Ein Einzelfall?
Leider ist das kein Einzelfall. Die Verbraucherzentralen haben im Rahmen des Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz eine bundesweite Umfrage bei den Heimaufsichten der Bundesländer gestartet, um zu ergründen, wie die Realität in Sachen Internetanschluss/WLAN sich in den Bewohnerzimmern gestaltet. Leider war der Rücklauf ernüchternd. Nur aus wenigen Bundesländern würde überhaupt geantwortet und wenn ja, dann mehrheitlich mit der Aussage, dass keine diesbezügliche Erfassung erfolgt. Aber ist das noch zeitgemäß?

Es ist sicherlich unumstritten, dass die Bedeutung von Internet/WLAN auch in den Pflegeeinrichtungen steigt, da die ersten internetaffinen Seniorinnen und Senioren pflegedürftig werden. Verschiedenen Akteuren auf dem Pflegemarkt – von Krankenkasse bis Heimbetreiber – ist die Bedeutung der Problematik durchaus bekannt, aber noch fristet der Internetzugang in den Pflegeheimen offensichtlich ein Nischendasein.

Einigkeit besteht zumindest darüber, dass dem zu Pflegenden eine selbstständige, selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auch im Pflegeheim gewahrt und gefördert werden soll. Mittels Internetzugang – idealer Weise als kostenfreier WLAN-Zugang im Bewohnerzimmer – könnten Betroffene wie gewohnt ihr Onlinebanking vornehmen, Lieblings-Serien streamen, online Spiele tätigen und Fotos mit ihren Angehörigen teilen. Auch könnten diese innerhalb der Einrichtung über das Medium Internet Kontakt zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern aufnehmen, wodurch die Gefahr einer Isolation reduziert wird.
Auch die Einrichtung selbst könnte Vorteile dadurch haben. Der Bewohner könnte bequem und ohne Zeitdruck seine Essenbestellungen vom Zimmer aus per Tablet erledigen, Bestellungen in der Apotheke vornehmen oder per Videochat mit dem Arzt kommunizieren. Eine Teilhabe an Beschäftigungen könnte per Videochat beispielsweise bei einem Bettlägerigen übertragen werden.

Die Möglichkeiten des Internets sind vielseitig. Auch die Politik muss sich der Digitalisierung im Pflegeheim stellen. Zumindest in einigen Bundesländern ist das bereits in den Verordnungen zum Wohn- und Teilhabegesetz festgeschrieben: „Die Zimmer der Nutzerinnen und Nutzer müssen über die baulich-technischen Voraussetzungen für Rundfunk- und Fernsehempfang sowie die Nutzung von Telefon und Internet verfügen.“
Das Projekt Wirtschaftlicher Verbraucherschutz wird vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gefördert.

 

(Verbraucherzentrale LSA)

Print Friendly, PDF & Email
6 Kommentare

Kommentar schreiben