Immer mehr Sachsen-Anhalter brauchen Hilfe zum Lebensunterhalt

30. Juli 2013 | Soziales | Keine Kommentare

Zum Stichtag 31.12.2012 erhielten in Sachsen-Anhalt 14 881 Personen Hilfe nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes waren das 1 840 Personen mehr als im Vorjahr.

Mehr als drei Viertel der Hilfebezieher (11 310 Personen) lebten in einer Einrichtung. Im Jahr zuvor waren es 9 768 Personen (75 Prozent). Für diesen Personenkreis wird die Hilfe in der Regel ergänzend zu anderen gewährten Leistungen gezahlt.

Der Anstieg der Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die einen Teil des Lebensunterhaltes durch soziale Leistungen decken, hielt weiter an. In dieser Altersgruppe nahmen 1 235 Personen Leistungen in Anspruch (2011: 1 175 Personen).

Konstant blieb die Entwicklung aus geschlechtsspezifischer Sicht. Rund 44 Prozent der Leistungsbezieher waren Frauen (6 584 Personen).

Gut ein Fünftel der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (22 Prozent) waren Personen über 65 Jahren. Von diesen 3 338 Männern und Frauen lebten, bis auf 23 Personen im Alter von 65 bis 79 Jahren, alle in einer Einrichtung.

Wie bereits im Jahr zuvor waren knapp zwei Drittel der Hilfebedürftigen (9 414 Personen = 63 Prozent) im arbeitsfähigen Alter zwischen 25 und unter 65 Jahren. 262 Personen in der Altersgruppe zwischen 15 und unter 65 Jahren, die außerhalb von Einrichtungen lebten, hatten einen Schwerbehindertenausweis und waren voll erwerbsgemindert.

Von den 3 325 Bedarfsgemeinschaften die außerhalb einer Einrichtung ihren Wohnsitz hatten, führten 2 298 Männer und Frauen einen Single-Haushalt.

Die weiter andauernde Steigerung der Lebenshaltungskosten hat zu einer abermaligen Erhöhung der Bedarfe geführt. Lag der durchschnittliche Bruttobedarf der Bedarfsgemeinschaften 2011 noch bei 624 EUR pro Monat, waren es 2012 schon 645 EUR. Die durchschnittlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung betrugen 242 EUR. Nach Abzug der anrechnungsfähigen Einkommen blieb ein ausgezahlter Betrag von durchschnittlich 368 EUR je Bedarfsgemeinschaft (2011: 356 EUR).

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