Hartz IV-Empfänger müssen sich vor dem Urlaub abmelden

23. Juli 2014 | Soziales | 6 Kommentare

Die Sommerferien haben begonnen, viele Familien fahren in den Urlaub. Auch Hartz IV-Empfänger wollen ein paar schöne Tage verbringen.

Das Jobcenter in Halle (Saale) weist nun daraufhin, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher keinen eigentlichen Urlaubsanspruch so wie Arbeitnehmer hätten. Sie könnten sich aber mit vorheriger Zustimmung ihres Ansprechpartners für insgesamt 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb ihres Wohnortes aufhalten, also auch ins Ausland verreisen, eine so genannte Ortsabwesenheit.

„Allerdings darf die Zustimmung nur erteilt werden, wenn durch die Abwesenheit Ihre berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird“, so Mirko Heyer, Sprecher des halleschen Jobcenters. Vor jeder Ortsabwesenheit müsse diese im Voraus durch den persönlichen Ansprechpartner genehmigt werden. Dies sollte etwa eine Woche vorher persönlich erfolgen. Wer ohne Genehmigung verreist, verliert für diesen Zeitraum seinen Leistungsanspruch.

Kurze Ortsabwesenheiten bis zu 5 Tagen könnten dagegen einfach über die Servicerufnummer 0345-6822 802 beantragt werden. Die Hotline ist laut Jobcenter täglich von 8:00 – 18:00 Uhr erreichbar.

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