Halle lockert seine Corona-Maßnahmen – DAS ÄNDERT SICH

26. Mai 2021 | Natur & Gesundheit, Soziales | Keine Kommentare

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts wies die Stadt Halle (Saale) gestern den insgesamt fünften aufeinanderfolgenden Tag mit einer Inzidenz von unter 50 auf. Ab heute wird deshalb die erste Verordnung zur Änderung der fünften städtischen Eindämmungsverordnung in Kraft treten.

Die wichtigsten Punkte der Änderungsverordnung sind:

  • Die generelle Maskenpflicht in der Innenstadt wird aufgehoben. Es gilt allerdings weiterhin eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen an allen Orten, an denen ein Abstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft sichergestellt werden kann. Zudem bleibt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bestehen.
  • Die Regelungen zur Testpflicht an Schulen werden gestrichen, da dieser Bereich durch die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gleichlautend und abschließend geregelt wird.

Zudem hat das Land Sachsen-Anhalt in seiner 13. Eindämmungsverordnung weitere Öffnungsschritte festgelegt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 50 liegt. Die wichtigsten Lockerungen im Überblick:

  • Kontaktbeschränkungen: Ein Hausstand darf sich nun mit bis zu fünf weiteren Personen treffen – egal, aus wie vielen Hausständen diese Personen sind.
  • Veranstaltungen: Werden Veranstaltungen professionell organisiert, sind bis zu 50 Teilnehmer gestattet. Geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgerechnet. Ein negativer Testnachweis ist nötig, die Verantwortlichen müssen zudem einen Anwesenheitsnachweis führen. In geschlossenen Räumen müssen Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.
  • Kulturbetrieb: Theater, Kinos oder Konzerthäuser dürfen wieder öffnen. In geschlossenen Räumen sind bis zu 200 Besucher, im Freien bis zu 300 Besucher erlaubt. Ein negativer Testnachweis ist nötig, die Verantwortlichen müssen einen Anwesenheitsnachweis führen. Es müssen grundsätzlich (auch im Freien) Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.
  • Sport: In geschlossenen Räumen sind bei Sportveranstaltungen bis zu 50 Zuschauer zugelassen, im Freien bis zu 100. Geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgerechnet. Ein negativer Testnachweis ist nötig, die Verantwortlichen müssen einen Anwesenheitsnachweis führen. In geschlossenen Räumen müssen Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.
  • Betreuungseinrichtungen: Kitas und Tagespflegestellen dürfen wieder im Regelbetrieb öffnen.
  • Schwimmbäder: Die Schwimmbäder Halle-Neustadt und Stadtbad sind seit heute für das Schulschwimmen wieder geöffnet. Für den 29. Mai 2021 ist die Öffnung der Freibäder Nordbad und Saline geplant.
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