Gute-Kita-Gesetz: Kabinett schafft Voraussetzung zur Verlängerung zahlreicher Maßnahmen

9. November 2022 | Soziales | Keine Kommentare

Sachsen-Anhalt möchte die Maßnahmen des Gute-Kita-Gesetzes verlässlich und nahtlos weiterführen, die unter anderem Mehrkindfamilien im Land finanziell entlasten. Dazu hat die Landesregierung gestern den hierfür notwendigen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Der Entwurf sieht die Verlängerung bedeutsamer Maßnahmen vor und trifft Vorsorge, um einen möglichen Abbruch bewährter Maßnahmen zu verhindern. Bislang wurden diese Maßnahmen aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes finanziert, das bis Ende 2022 befristet ist. Wenngleich damit zu rechnen ist, dass die Laufzeit des Gute-KiTa-Gesetzes bis zum 31.12.2024 verlängert und das Gute-KiTa-Gesetz danach in ein Qualitätsentwicklungsgesetz überführt werden soll, sind die Verhandlungen des Bundes über die Inhalte der bundesgesetzlichen Regelungen noch nicht abgeschlossen. Eine nahtlose Fortsetzung der Maßnahmen war deshalb geboten.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne erklärte diesbezüglich: „Die Landesregierung sendet Familien, Trägern und Kommunen ein klares Signal der Sicherheit, dass die Maßnahmen fortgeführt werden können. Gerade in Zeiten von Inflation und steigenden Energiekosten können sich die Bürgerinnen und Bürger auf Bewährtes wie die Beitragsentlastung für Familien verlassen.“

Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

Beitragsentlastung für Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen

Familien in Sachsen-Anhalt mit mehreren Kindern haben seit Januar 2019 nur noch für das älteste betreute Nicht-Schulkind einen Beitrag zu entrichten. Seit Anfang 2020 wurde diese Vergünstigung auf Familien mit Hortkindern ausgeweitet, welche im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes umgesetzt wird. Diese Entlastung wird mit dem heute im Kabinett beratenen Gesetzentwurf weiterhin abgesichert.

Finanzierung zusätzlicher Fachberatungskräfte

Das Land gewährt ferner den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 mit Mitteln des Bundes im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes eine jährliche Zuweisung in Höhe von jeweils 130.000 Euro zur Ausweitung der vorhandenen pädagogischen Fachberatung. Diese Zuweisung wird weiterhin durch den Gesetzentwurf zunächst bis zum 31. Dezember 2023 abgesichert.

Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen

Seit August 2019 stellt das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Jahrespersonalkosten für 100 pädagogische Fachkräfte zur Förderung von Angeboten der Kinderbetreuung in einer Tageseinrichtung mit besonderen Bedarfen für Kinder, die nicht die Schule besuchen, zur Verfügung. Im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes werden seit Januar 2020 bis Dezember 2022 Mittel für weitere 37 pädagogische Fachkräfte zur Verfügung gestellt. Mit dem aktuell vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll auch diese Finanzierung der insgesamt 137 Stellen aus Mitteln des Bundes fortgesetzt werden.

Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in erzieherischen Berufen

Aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes finanziert das Land die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in erzieherischen Berufen, indem es Berufsschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft fördert, wenn und soweit diese kein Schulgeld erheben. „Wir werden nicht länger riskieren, dass das Schulgeld Interessierte davon abhält, in Sachsen-Anhalt einen dieser wichtigen Berufe zu wählen“, sagt Ministerin Petra Grimm-Benne.

Neben der Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG LSA) hat das Kabinett eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG LSA) in Bezug auf die Förderung örtlicher Maßnahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf den Weg gebracht. Entsprechend der Evaluationsergebnisse wird die Mittelverteilung angepasst, um die Kinder- und Jugendförderung im ländlichen Raum durch die Einführung eines Flächenfaktors zu verbessern sowie der zunehmenden Inanspruchnahme der Angebote durch jüngere Kinder Rechnung zu tragen.

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