Gesundheitsausgaben pro Kopf steigen überdurchschnittlich

7. August 2019 | Soziales | Ein Kommentar

Die Gesundheitsausgaben je Einwohner betrugen im Jahr 2017 in Sachsen-Anhalt 4 704 EUR, das waren 202 EUR bzw. 4,5 % mehr als im Jahr 2016. Den höchsten Zuwachs aller Ausgabenträger verzeichnete dabei die soziale Pflegeversicherung, deren Gesundheitsausgaben in Sachsen-Anhalt je Einwohner um 111 EUR (+21,7 %) zunahmen und 622 EUR betrugen. Ursache hierfür war das Inkrafttreten des dritten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017. Den größten Anteil an den Gesundheitsausgaben in Sachsen-Anhalt übernahm 2017 weiterhin die Gesetzliche Krankenversicherung mit rd. 2/3 bzw. 3 037 EUR je Einwohner. Gegenüber dem Jahr 2016 stiegen die Pro-Kopf-Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung um 72 EUR (+2,4 %).
Als einziger Ausgabenträger in Sachsen-Anhalt waren die Gesundheitsausgaben der öffentlichen Haushalte gegenüber dem Vorjahr rückläufig, sie reduzierten sich um 12 EUR je Einwohner.
In Deutschland stiegen die Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben 2017 um 189 EUR bzw. 4,3 % auf 4 544 EUR, sodass Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2017 deutlich über dem Pro-Kopf-Bundeswert lag. Für die Gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung wurden dabei in Sachsen-Anhalt die höchsten Pro-Kopf-Werte im Bundesländervergleich ausgewiesen. Demgegenüber waren die Ausgaben der Privaten Krankenversicherung mit 195 EUR je Einwohner die geringsten aller Bundesländer.
Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben 2017 in Sachsen-Anhalt ein Volumen von 10,5 Mrd. EUR, was einem Anteil von 2,8 % an den Gesundheitsausgaben in Deutschland (375,6 Mrd. EUR) entsprach. In Sachsen-Anhalt lag die Höhe der Gesundheitsausgaben bei 17,0 % des im gleichen Zeitraum im Land erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukts, für Deutschland lag dieser Wert bei 11,5 %.
Zu den Gesundheitsausgaben zählen alle Käufe von Waren und Dienstleistungen, die zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege getätigt werden, die Kosten der Verwaltung sowie die Investitionen der Einrichtungen des Ge-sundheitswesens. Als Ausgabenträger werden in der Gesundheitsausgabenrechnung (GAR) alle öffentlichen und privaten Institutionen bezeichnet, die Leistungen für die Gesundheit finanzieren.

(Quelle: Stala LSA)

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