Gerichtsurteil zur Steinstraße 34: Vermieter muss sofort alle Bauarbeiten stoppen

25. Mai 2022 | Soziales | Keine Kommentare

Fast 2 Monate lebten die Mieter:innen der Großen Steinstraße 34 in Halle in einer unangekündigten und brachialen Baustelle. Eine Privatperson hatte das das markante Mehrfamilienhaus in der nördlichen Innenstadt gekauft und wurde am Anfang des Jahres in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Die betroffenen Mieter berichten: “ Von dem einen auf dem anderen Tag standen Bauarbeiter im Haus, es wurden lautstark die leeren Wohnungen entkernt, Schutt und Bauteile ungesichert in den Hof geworfen, Fahrräder der Bewohner:innen auf einen Haufen geworfen, die Klingelanlage war eines Tages demontiert, das Schloss zum Hof wurde ausgetauscht, zeitweise das Wasser abgestellt.“

Am Montag hat das Amtsgericht Halle (Az: 96 C 797/22) am 23.05.22 entschieden, dass die Bauarbeiten einstweilen einzustellen sind. Eine
Mieterin der Stein34 hatte eine einstweilige Verfügung auf Baustopp beim Amtsgericht Halle beantragt.
Rechtsanwalt Max Malkus, Prozessbevollmächtigter der Bewohnerin in dieser Sache:

„Unangekündigte Bauarbeiten greifen den betroffenen Mieterinnen in ihren privaten Rückzugsraum an und treffen sie dort schutzlos. Manche
Investoren versuchen auf diese Art unlauter Mietverhältnisse zu beenden, indem sie massiven psychischen und physischen Druck ausüben – in diesem Fall widerrechtlich. Meiner Mandantin wurden die mit dem Antrag angegriffenen Arbeiten am Vortag, durch den Bauleiter angekündigt, quasi mit einem „jetzt geht es los“. Kurz danach wurde massiv gearbeitet, es fiel Bauschutt, und ganze Türen in den Hof, eine fallende Holzlatte
hätte einen Bewohner beinahe getroffen, an machen Tagen konnte meine Mandantin ihre Wohnung nicht ohne Staubmaske betreten. Dazu kam die widerrechtliche Aussperrung aus dem eigenen Keller, der genommene Zugang zum Hof und Weiteres. Dieses Vorgehen musste einstweilen gestoppt werden.“

Dem hat die zuständige Richterin am Amtsgericht Halle nach mündlicher Verhandlung in der vergangenen Woche stattgegeben. Der Vermieter muss alle Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten am Haus vorerst unterlassen und die Kosten des Verfahrens tragen.
Als Grund gab die Richterin an, dass die Arbeiten nicht fristgerecht angekündigt wurden. Modernisierungsarbeiten müssen Mietern drei
Monate im Voraus angekündigt werden, dies hat der Vermieter nicht getan. Die Richterin erkannte in der mündlichen Verhandlung die psychischen Belastungen die die Arbeiten für die klagende Mieterin haben.
„Wir hoffen, dass der neue Eigentümer nach dieser Entscheidung erkannt hat, dass er Wohnraum von Menschen erworben hat, die jetzt seine Mieter sind und er dementsprechend sein Verhalten für die Zukunft überdenken und verändern wird“, so der Rechtsanwalt Malkus.

 

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