Frauenanteil in Gremien steigt auf 41 %

12. Mai 2021 | Soziales, Vermischtes, Wirtschaft | Keine Kommentare

 

Der Frauenanteil bei landeseigenen Unternehmen des privaten Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts belief sich im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt auf 41 Prozent. Im Vergleich: 2019 lag der Anteil noch bei 37,5 Prozent. Das wies der gestern vom Kabinett beschlossene Gremienbericht aus, den das Ministerium für Justiz und Gleichstellung jährlich erstellt. Das Land nahm insgesamt in diesen Unternehmen 105 Mandate wahr, von denen 43 weiblich besetzt waren.

Der Bericht zeigt, dass durch Anstieg um ein Mandat in den Gremien der Unternehmen des privaten Rechts mit mittelbarer und unmittelbarer Landesbeteiligung das Land Sachsen-Anhalt über insgesamt 78 Mandate verfügte, wobei sich der Anteil der von Frauen wahrgenommenen Mandate von 27 auf 31 erhöhte. Damit konnte der Frauenanteil von 35,1 % im Jahr 2019 auf 39,7 % im Jahr 2020 gesteigert werden. Dies entspricht einem Anstieg von 4,6 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr.

Bei den Anstalten öffentlichen Rechts hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts verändert. Die Anzahl der von Frauen wahrgenommenen Mandate stagniert bei zwölf, so dass weiterhin ein Frauenanteil von 44,4 Prozent im Jahr 2020 zu verzeichnen ist.

Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Stiftungen reduzierten sich die vom Land zu besetzenden Mandate von 43 Mandaten im Jahr 2019 auf 42 Mandate im Jahr 2020. Von den 42 zu besetzenden Mandaten wurden 13 von Frauen wahrgenommen. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 31,0 Prozent, womit der Wert das Niveau des vorhergehenden Jahres mit 30,2 Prozent leicht überschritten hat.

Der Koalitionsvertrag legte eine paritätische Gremienbesetzung bis Ende 2017 fest. Gleichstellungsministerin Anne-Marie Keding sagte: „Ein Grund, warum dieses Ziel nicht erreicht werden konnte, ist, dass Mandate noch zu oft an Funktionen gebunden sind. Dass es auch anders geht, zeigen Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur, die zu Beginn des Jahres 2021 einen neuen Gesetzentwurf über die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz vorlegten, die von einer Funktionsgebundenheit der Mandate des Landes Sachsen-Anhalt im Stiftungsrat Abstand nimmt. Zu oft hören wir noch die Begründung, es fehle eine fachlich geeignete Frau für die Nachbesetzung. Dabei ist das doch eine Aufgabe von kluger Personalpolitik, Frauen auf die Tätigkeit in Gremien vorzubereiten.“

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