Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt weiter gestiegen

29. September 2016 | Soziales | Keine Kommentare

Zum Stichtag 31.12.2015 erhielten in Sachsen-Anhalt 15 906 Personen Hilfe nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes waren das 286 Personen mehr als im Vorjahr.

Mehr als zwei Drittel der Hilfebezieher (11 003 Personen) lebten in einer Einrichtung. Im Jahr zuvor waren es 10 910 Personen. Für diesen Empfängerkreis wurde die Hilfe in der Regel ergänzend zu anderen Leistungen gewährt. Der Altersdurchschnitt für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in einer Einrichtung hatten, lag 2015 bei 53,6 Jahren.

Der Anstieg der Zahl der Kinder und Jugendlichen, die einen Teil des Bedarfs an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und für Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch soziale Leistungen deckten, hielt weiter an. Stellten im Jahr 2014 noch 1 376 Personen einen Antrag auf Unterstützung, waren es im letzten Jahr 1 395 junge Menschen (2012: 1 235 Personen).

Nach Jahren, in denen der Frauenanteil der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt konstant blieb, ging er jetzt das zweite Jahr in Folge zurück. Lag der Anteil im Jahr 2013 bei noch bei 44 Prozent (6 738 Frauen) und im darauf folgenden Jahr bei 43 Prozent (6 669 Frauen), so waren es zum Stichtag 42 Prozent (6 728 Frauen).

Fast drei Viertel der Hilfebedürftigen (11 335 Personen, 71 %) waren im arbeitsfähigen Alter. 321 Personen in der Altersgruppe zwischen 15 und unter 67 Jahren, die außerhalb von Einrichtungen lebten, hatten einen Schwerbehindertenausweis und waren voll erwerbsgemindert.

Mehr als ein Fünftel der zum Berichtskreis Zählenden (21 %) waren Personen im Alter über 65 Jahre. Von diesen 3 301 Männern und Frauen lebten, bis auf 230 Personen, alle in einer Einrichtung.

Von den 4 622 empfangsberechtigten Personen oder Bedarfsgemeinschaften, die außerhalb einer Einrichtung ihren Wohnsitz hatten, führten 3 435 Männer und Frauen einen Einpersonenhaushalt.

Während im Jahr 2014 der durchschnittliche Bruttobedarf der Haushalte bei 673 EUR pro Monat lag, waren es 2015 689 EUR. Die durchschnittlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung betrugen 260 EUR. Nach Abzug der anrechnungsfähigen Einkommen blieb ein ausgezahlter Betrag von durchschnittlich 343 EUR je Personengemeinschaft (2014: 351 EUR, 2013: 359 EUR).
(Quelle: Statistisches Landesamt 225/2016

Hintergrund: Hilfe zum Lebensunterhalt ist nicht mit „Hartz 4“ gleichzusetzen: „Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II wurde mit § 21 SGB XII eine Abgrenzung zwischen dieser und den Leistungen der Sozialhilfen vorgenommen. Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat demnach nicht, wer als erwerbsfähiger Mensch oder als Angehöriger eines solchen (mit Anspruch auf Sozialgeld) dem Grunde nach leistungsberechtigt ist. Dadurch bleiben als potentiell Anspruchsberechtigte einerseits Personen, die voll erwerbsgemindert sind und auch nicht als Angehörige Leistungen nach dem SGB II empfangen können, andererseits Personen, auf die ein Ausschlussgrund nach § 7 SGB II zutrifft und die demnach keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II dem Grunde nach haben. Da aufgrund des Nachrangs der Sozialhilfe die Hilfe zum Lebensunterhalt nachrangig gegenüber anderen Leistungen der Sozialhilfe ist, setzt ein Anspruch außerdem voraus, dass kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht“ (Wikipedia).

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