Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen seit 2011 fast verdoppelt

17. Dezember 2018 | Soziales | Keine Kommentare

Im Jahr 2017 wurden in Sachsen-Anhalt 1 159 Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe) ge-währt. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, war der Zuwachs der letzten Jahre im Jahr 2017 am höchsten (+164 Hilfen). Im Vergleich zum Jahr 2011 wurden fast doppelt so viele junge Menschen durch eine solche Hilfe erreicht.
Von den im Jahr 2017 beendeten und am Jahresende noch andauernden Einglie-derungshilfen wurden 993 von Trägern der freien Jugendhilfe und 166 von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erbracht. Mehr als 3/4 der jungen Menschen (889) wurde in einer ambulanten bzw. teilstatio-nären Einrichtung betreut, 264 in einer Einrichtung über Tag und Nacht und 6 bei einer Pflegeperson.
Bei 7 von 10 geleisteten Eingliederungshilfen war im Jahr 2017 ein Junge bzw. ein junger Mann betroffen.

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Zu den Eingliederungshilfen gehören z. B. Integrationshelfer bei einer seelischen Behinderung oder Unterstützung bei einer Lese-/Rechtschreibschwäche des Kindes oder Jugendlichen.

(Quelle: StaLa LSA)

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