Ein Fünftel aller Ehescheidungen 2016 erfolgten nach der Silberhochzeit

17. März 2017 | Soziales | Keine Kommentare

so lange zusammen, doch jetzt ist es vorbei !

Im Jahr 2016 wurden von den zuständigen Familiengerichten in Sachsen-Anhalt insgesamt 4 183 gerichtliche Ehelösungen vorgenommen. Gegenüber dem Vorjahr waren das 74 Scheidungen (1,8 %) mehr. Auch eine Ehedauer von mehr als einem viertel Jahrhundert war keine Garantie für die ewige Zweisamkeit. Nach mehr als 25 gemeinsamen Ehejahren wurden 873 Scheidungen vollzogen. Damit erfolgte jede 5. Ehescheidung nach der Silberhochzeit.  Bei fast der Hälfte aller im Jahr 2016 in Sachsen-Anhalt stattgefundenen Scheidungs-verfahren waren Kinder betroffen. Kinder werden in der Statistik registriert, wenn sie minderjährig sind und noch im Haushalt leben. Von den 3 215 Kindern hatten 1 213 keine Geschwister (29 %). Es wurden 338 Ehelösungen von Ehen mit 2 Kindern, 51 mit 3 Kindern und 8 mit 4 Kindern registriert sowie 12 Ehelösungen von Ehepaaren mit 5 oder mehr gemeinsamen Kindern. Aus diesen waren 63 Kinder (2 %) betroffen.  Nach 1- bis unter 3-jähriger Zeit der Trennung wurden mit 3 750 fast 90 Prozent der Ehen geschieden, vor Ablauf eines Trennungsjahres 31 Ehen (0,7 %) und 343 Mal lagen mehr als 3 Jahre zwischen dem Scheidungsantrag und der gerichtlichen Entscheidung (8,2 %).  Anträge für eine gerichtliche Ehelösung stellten zu 56,8 Prozent die vormals verheirateten Frauen (2 377) und zu 39,2 Prozent die vormals verheirateten Männer (1 639). Wie im Vorjahr beantragten in 4 Prozent der Fälle (167) die Ehepaare ihre Scheidung gemeinsam.  Insgesamt ließen sich 788 Paare (18,8 %) scheiden, die sich zum Zeitpunkt der gerichtlichen Ehelösung im selben Alter befanden, d. h., der Altersunterschied war geringer als 1 Jahr.  Zur Zeit des Inkrafttretens des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses waren 1 520 Männer (36,3 %) und 1 331 Frauen (31,8 %) im Alter von 45 bis 54 Jahren. Junge Menschen unter 20 Jahren wurden im Jahr 2016 in Sachsen-Anhalt nicht geschieden. 2 Männer und 2 Frauen waren beim Inkrafttreten der gerichtlichen Ehelösung über 80 Jahre alt.  Die Beendigung der Ehe erfolgte 4 038 Mal zwischen deutschen Staatsbürgern (96,5 %).  Ausführliche Zahlenreihen können dem Statistischen Bericht „Gerichtliche Ehelösungen 1991 – 2016“ entnommen werden.

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