Corona und Pflegeheime: Verstöße gegen geltendes Recht reißen nicht ab

4. August 2021 | Natur & Gesundheit, Soziales | Ein Kommentar

Die Hotline der Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erreichen trotz der Lockerungen
in den Landesgesetzen zu den Besuchsregelungen in den stationären Einrichtungen noch immer vermehrt Anfragen, ob die Verbote der Pflegeheime für Besuche von Angehörigen und das Verlassen der Einrichtung zulässig sind.

„Ich darf meine zweifach geimpfte 92-jährige Oma mit Ihrem Urenkel von 2 Jahren im Pflegeheim nicht besuchen. Rausholen darf ich sie zwar, aber dann müsste sie für 10 Tage auf Ihrem Zimmer in Quarantäne bleiben. Das möchte ich ihr auch nicht antun!“, berichtete etwa eine Anruferin bei der Hotline.

Leider sind solche Verstöße gegen geltendes Recht keine Einzelfälle, berichtet nun die Verbraucherzentrale. Wie häufig und wie groß die Verstöße gegen die gelockerten gesetzlichen Vorgaben in Sachsen-Anhalt immer noch sind, soll deshalb nun eine zweite Umfrage der Verbraucherzentale zu den Besuchs- und Ausgangsregelungen zeigen.

Hier geht es zur Onlineumfrage.

Alternativ ist es aber auch möglich, telefonisch über die Beratungshotline (0800) 100 3711 an der Umfrage teilzunehmen.

Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen oder anderen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11
erreichbar. Anfragen können ansonsten auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale, Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.

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