Corona-Impfung: Stadt bietet Vorzugsspritze für registrierte Wahlhelfer

19. April 2021 | Soziales | 6 Kommentare

Das Land Sachsen-Anhalt hat festgelegt, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bei der Landtagswahl ehrenamtlich in Wahlvorständen in Wahl- und Briefwahllokalen arbeiten, impfberechtigt sind.

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Stadt Halle, die ihre Berufung schriftlich bestätigt haben, erhalten ab heute ein Bestätigungsschreiben, das diese Impfberechtigung ausweist. In diesem Schreiben wird auch über eine zusätzliche Telefon-Hotline informiert, über die der betreffende Personenkreis einen Impftermin vereinbaren kann. Zur Impfung selbst ist dieses Bestätigungsschreiben mitzuführen.

Bestätigte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Stadt Halle (Saale), die bereits einen Termin über die Hotline 116117 oder das Portal www.impfterminservice.de gebucht haben, können diese Termine dennoch ab sofort wahrnehmen. In diesen Fällen erfolgt vor Ort eine Überprüfung, ob die betreffende Person ihren ehrenamtlichen Einsatz gegenüber der Stadt Halle (Saale) bestätigt hat.

Dies teilte die Stadt Halle mit. Wie dem Tenor des Schreiben zu entnehmen ist, richtet sich dieses Angebot an bereits jetzt registrierte Wahlhelfer. In wie fern es besonders „impfinteressierten“ Bürgern zu empfehlen ist, sich vor diesem Hintergrund noch schnell als Wahlhelfer zu melden, geht aus dem Schreiben der Stadt nicht eindeutig hervor.

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