Corona – Ansteckungsgefahr in Altenheimen soll mit mehr Tests begegnet werden

7. Mai 2020 | Soziales | 2 Kommentare

Zum Schutz vor einer Corona-Infektionswelle setzt Sachsen-Anhalt auf mehr Tests, die Lieferung zusätzlicher Masken in alle Pflegeheime und an alle Ambulanten Pflegedienste und auf fachliche Hinweise für Seniorenheime, die sich in diesen Tagen darauf vorbereiten, dass ab Montag Besuche von Angehörigen eingeschränkt wieder möglich sind. Eine Stunde lang kann dann ein Angehöriger kommen. „Wenn im öffentlichen Leben Beschränkungen zurück genommen werden, muss das mit guten Schutz-Strategien einhergehen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.

Sachsen-Anhalt wolle die Corona-Tests ausweiten, um vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen, Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen. Dabei sollen insbesondere Seniorinnen und Senioren und Kinder in den Blick genommen werden. Ein entsprechendes Konzept wird derzeit im Landesamt für Verbraucherschutz abgestimmt. „Ziel ist zu verhindern, dass Infektionsherde entstehen, die zu einer starken zweiten Welle der Krankheit im Land führen könnten“, sagte die Ministerin. Genügend Testkapazitäten stünden zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang soll auch das Monitoring im Rahmen der sogenannten Virologischen Surveillance, der Untersuchung von Atemwegsproben von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen, erweitert werden. Der Surveillance-Bericht gibt in Sachsen-Anhalt einen regelmäßigen aktuellen Überblick über die epidemiologische Situation akuter Atemwegserkrankungen (ARE) unter Kindern in vorschulischen Kindergemeinschaftseinrichtungen und über die Influenza-Aktivität in Sachsen-Anhalt. Hier  werden jetzt Proben auch auf Corona-Viren untersucht.

Künftig ist im Rahmen der Teststrategie ergänzend eine repräsentative wöchentliche Stichprobenuntersuchung von Bewohnern in Pflegeheimen auf Corona-Viren geplant, wie auch eine Ausweitung auf Schuleingangsuntersuchungen und Vorsorge-Untersuchungen von Kindern.

Grimm-Benne appellierte nochmals, Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Dies gelte im täglichen Miteinander, insbesondere aber auch für Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie für alle, die in Gemeinschaftsunterkünften lebten. So empfiehlt das Konzeptpapier, das medizinisches und pflegerisches Personal beim Kontakt mit Patientinnen und Patienten generell einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Bei engem Kontakt solle auch der Patient einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder, wenn dies nicht toleriert wird, das Personal eine FFP2/3-Maske ohne Ventil tragen.

In Gemeinschaftseinrichtungen wird für alle, die in Bewegung sind (z. B. in der Pause, auf Fluren etc.) ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Grimm-Benne: „Ansonsten gelten die Abstandsregeln mindestens 1,5 m und regelmäßiges Lüften.“

Ab heute werden über die Landkreise an alle mehr als 1.200 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen Masken verteilt. Die ambulanten Einrichtungen erhalten jeweils 600 FFP 2 Masken und 2.000 OP-Masken. Bei den stationären Einrichtungen richtet die Menge nach der Größe der Einrichtungen. „Damit können die Pflegeheime auch Masken an Besucherinnen und Besucher ausgeben“, so Grimm-Benne.

In den 633 Einrichtungen der Stationären Pflege leben mehr als 28.000 Pflegebedürftige, die von mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgt werden. In der Ambulanten Pflege versorgen mehr als 12.000 Beschäftigte von 613 Diensten mehr als 30.000 Personen (Pflegestatistik 2017).

Wer soll bevorzugt getestet werden?

Folgende Personengruppen sollen zukünftig auf Empfehlung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt getestet werden:

1) Alle Personen mit einer akuten respiratorischen Erkrankung sollen auf SARS-CoV-2 getestet werden. Insbesondere sollen getestet werden

· COVID-19-Kontakt bis 14 Tage vor Erkrankungsbeginn

· Auslandsreisen bis 14 Tage vor Erkrankungsbeginn

· in Zusammenhang mit einer Häufung in Pflegeeinrichtung, Krankenhaus oder Gemeinschaftseinrichtung

· Bewohner und Mitarbeiter in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus oder Gemeinschaftseinrichtung

· Zugehörigkeit zur Risikogruppe

· Mitarbeiter in systemrelevantem Bereich

· Wohnort in Kreisen mit hoher akuter Inzidenz

Risikopersonen sollten auch bei unspezifischen Symptomen, z. B. einer Verschlechterung des Allgemeinzustands oder gastrointestinalen Symptomen getestet werden. Dies gilt vor allem für Bewohner von Pflegeeinrichtungen.

2) Screening und anlassbezogene Untersuchungen asymptomatischer Personen:

· Ausweitung der Virologischen Surveillance am LAV auf eine repräsentative wöchentliche Stichprobenuntersuchung von Bewohnern in Pflegeheimen

· Ausweitung der Virologischen ARE-Surveillance am LAV auf Schuleingangsuntersuchungen

· Ausweitung der Virologischen ARE-Surveillance am LAV auf U-Untersuchungen in den bereits teilnehmenden und ggf. weiteren Sentinelpraxen (Kinderarztpraxen)

· stichprobenartige wöchentliche Untersuchungen von Mitarbeitern in Krankenhäusern sowie stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, die
– COVID-19-Patienten betreuen
– in besonders gefährdeten Bereichen in Kliniken (z. B. ITS, Hämato-Onkologie, Geriatrie) tätig sind
– in Kreisen mit hoher akuter Inzidenz
– in Kreisen, in denen die Virologische Surveillance erhöhte Positivenanteile findet

· Neu- und Wiederaufnahmen in Pflegeeinrichtungen sollten 14 Tage in Einzelquarantäne untergebracht werden und an Tag 10-12 freigetestet werden (PCR). Das Personal hat während der Quarantäne bei Kontakt entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen (insbesondere Mund-Nasen-Schutz für Personal und Bewohner oder FFP2/3-Maske ohne Ventil für Personal).

· Mitarbeiter und Bewohner in Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen (Begrenzung auf betroffene Stationen möglich) mit Kontakt zu COVID-19-Fall oder bei COVID-19-Ausbruch (1-mal wöchentlich bis 14 Tage nach Identifizierung des letzten Falls unter Beachtung entsprechender Schutzmaßnahmen, wie PSA, Verlegungs- und Aufnahmestopp, Besucherstopp und unter Beachtung der RKI-Empfehlungen).

· Asymtomatisch bleibende COVID-19-Kontaktpersonen (Kat. I) in der Bevölkerung sollten nach Möglichkeit am Ende der Quarantäne (Tag 10-12) freigetestet werden (v.a. vor Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen, vor Kontakt mit vulnerablen Personen).

Zusätzlich ist v.a. Mitarbeitern in systemrelevanten Bereichen und Mitarbeitern und Bewohnern von Gemeinschaftseinrichtungen eine freiwillige serologische Testung anzubieten.

Die weiteren Maßnahmen der Teststrategie berücksichtigen die Risikogruppen und können gut umgesetzt werden, kein ungezieltes Screening sondern ein Screening in Abhängigkeit von den Inzidenzen (Erkrankungen pro 100000 der Bevölkerung) gewählt wurde oder den Ergebnissen der virologischen Surveillance gewählt wird.
Ergänzt wird die Teststrategie durch das Angebot an Antikörpertestungen, insbesondere für Gemeinschaftseinrichtungen.

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