Beschwerden zu Primastrom reißen nicht ab: Energieanbieter ignoriert Kündigungen

22. März 2022 | Soziales | Keine Kommentare

In der Beratung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt häufen sich seit mehreren Wochen Beschwerden über den Strom- und Gasanbieter Primastrom GmbH. Die Ratsuchenden beschweren sich über erhöhte Abschlagszahlungen ohne vorherige Vereinbarung, kurzfristige Preiserhöhungen trotz Preisgarantie, nicht bestätigte Kündigungen und untergeschobene Lieferverträge und verlängerte Vertragslaufzeiten ohne Zustimmung.

Wollen Energieversorger ihre Preise anheben, müssen sie dies laut den aktuellen gesetzlichen Regelungen mindestens vier Wochen vorher ihren Kunden mitteilen. Primastrom hat diese Vorgaben nicht eingehalten und eine Preiserhöhung zum 01.01.2022 erst mit Schreiben vom 28.12.2021 angekündigt. Aber nicht nur die viel zu kurze Frist, auch die Darstellung der neuen Preise verstößt nach Auffassung der Verbraucherzentrale gegen das geltende Recht. Viele Verbraucher erkannten in der Flut von Zahlen gar keine Erhöhung der Preise. Damit sollte allem Anschein nach verhindert werden, dass die Verbraucher ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Diejenigen, die diese Preiserhöhung erkannt und die Lieferverträge wegen der Erhöhung gekündigt haben, erhielten eine Bestätigung von Primastrom jedoch mit dem Zusatz, dass sich die Preise bald wieder stabilisieren und die Kündigung doch noch einmal überdacht werden solle. Ein solches Verhalten ist eine unrechtmäßige Aufforderung an betroffene Verbraucher zur nochmaligen Bestätigung einer Sonderkündigung.

Weitere Beschwerden befassen sich mit ungewollten sowie untergeschobenen Vertragsverlängerungen um 24 Monate. Nach Recherche der Verbraucherzentrale übersendet Primastrom Formulare mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung, die bei oberflächlichem Betrachten als eine Vertragsbestätigung angesehen werden können. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen so untergeschobenen Auftrag des Verbrauchers, den bereits laufenden Vertrag um 24 Monate zu verlängern.
Fragen zum Energierecht beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt derzeit online, telefonisch und in den Beratungsstellen unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften persönlich vor Ort. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

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