Auspendlerüberschuss leicht gesunken

4. April 2019 | Soziales | Keine Kommentare

Im II. Quartal 2018 hatten 1 087,8 Tsd. Erwerbstätige ihren Wohnort in Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig arbeiteten hier 1 011,9 Tsd. Erwerbstätige. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, stieg im II. Quartal 2018 die Zahl der in Sachsen-Anhalt wohnenden Erwerbstätigen gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,3 Tsd. Personen (+0,1 %) an. Die Zahl der im Land arbeitenden Erwerbstätigen nahm um 2,5 Tsd. Personen (+0,2 %) zu. Damit sank der Auspendlerüberschuss um 1,1 Tsd. Personen.
Bei den Einpendlern war gegenüber dem II. Quartal 2017 eine Zunahme um 1,2 Tsd. Personen, bei den Auspendlern dagegen eine Abnahme um 0,1 Tsd. Personen zu verzeichnen. Da mehr Erwerbstätige in Sachsen-Anhalt wohnten als arbeiteten, hat-te das Land weiterhin einen negativen Pendlersaldo. Gegenüber dem Vorjahresquartal verringerte sich der negative Pendlersaldo jedoch von -77,1 Tsd. Personen auf -76,0 Tsd. Personen.
Im II. Quartal 2018 betrug die Auspendlerzahl 150,6 Tsd. Personen. Hauptziele der Auspendler waren mit fast einem Drittel Niedersachsen und mit knapp einem Viertel Sachsen, gefolgt von Thüringen. Der Anteil der Auspendler an den hier wohnenden Erwerbstätigen betrug 13,8 % (II. Quartal 2017: 13,9 %).
74,7 Tsd. Personen pendelten im II. Quartal 2018 nach Sachsen-Anhalt zur Arbeit ein. Der größte Teil der Einpendler kam ebenfalls aus den angrenzenden Bundesländern, allein mehr als ein Drittel aus Sachsen, gefolgt von Thüringen, Niedersachsen und Brandenburg. Der Anteil der Einpendler an den hier arbeitenden Erwerbstätigen betrug 7,4 % (II. Quartal 2017: 7,3 %).
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen handelt es sich um Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“, die auf den Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom Februar 2019 abgestimmt sind. Die Ergebnisse zu den Erwerbstätigen werden als durchschnittliche Größe des je-weiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Wohnort- bzw. Inländerkonzept, zum anderem nach dem Arbeitsort- bzw. Inlandskonzept dargestellt. Für den Übergang vom Wohnort- zum Arbeitsortkonzept werden die Einpendler hinzugezählt und die Auspendler abgezogen. Erfasst werden alle Erwerbstätigen (Selbstständige und mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmer), unabhängig von der Arbeitszeit.

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