Ab Juni ist Jobcenter für Leistungszahlungen an ukrainische Geflüchtete zuständig

3. Mai 2022 | Soziales | Keine Kommentare

Die Stadt weist darauf hin, dass sich ab Juni die Leistungszahlungen für Geflüchtete aus der Ukraine ändern: Zuständig ist ab dem 1. Juni das Jobcenter, bei dem alle bisherigen Leistungsempfänger des Sozialamtes einen neuen Antrag stellen müssen.

Dieses sollte möglichst schnell geschehen, damit keine Zahlungslücke entsteht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind ab sofort zu folgenden Zeiten mit Unterstützung von Sprachbegleitern für eine Antragstellung erreichbar:

Südpromenade 30 (Sozialamt)
Montag und Donnerstag von 09:00 – 12:30 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Am Stadion 6 (Aufnahmezentrum)
Montag bis Donnerstag von 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 – 14:00 Uhr

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben