Rechtsanwälte zu hohen Strafen verurteilt

23. Juni 2016 | Nachrichten | 4 Kommentare

Am 13. Mai hatte das Landgericht Halle zwei Rechtsanwälte aus Halle wegen Parteiverrats und Untreue verurteilt. Wie das Landgericht mitteilt, sind die Urteile nun rechtskräftig. Ein 1968 geborener Rechtsanwalt war zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, die  Vollstreckung der Strafe wurde allerdings zur  Bewährung ausgesetzt. Außerdem erhielt er die Auflage, insgesamt 20.000,00 Euro teils an die Landeskasse, teils an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen. Die mit angeklagte, 1975 geborene Kollegin erhielt wegen Parteiverrats eine  Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,00 Euro.
Die Kammer hatte es nach neun Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass die beiden Rechtsanwälte im Jahre 2007 in einem Rechtsstreit zwei gegnerische Parteien vertreten haben: Auf der einen Seite eine Wohneigentümerschaft, auf der anderen Seite ein Mitglied der Eigentümergeminschaft und gleichzeitig den Prozessgegner der Eigentümergemeinschaft. Es ging um einen Rechtsstreit mit dem Verkäufer der von ihm erworbenen Wohnungen. Dies hat zu einem Interessenskonfgikt geführt.
Darüber hinaus hat der Rechtsanwalt als Alleingesellschafter und Geschäftsführer eines Immobilienverwaltungsunternehmens Rechtsschutzversicherungen
abgeschlossen und den Eigentümern der von ihm betreuten Immobilien überhöhte Versicherungsbeiträge in Rechnung gestellt hatte. Dies verursachte bei den Eigentümern zu einem Schaden in Höhe von rund 56.000,00 Euro. Die von beiden Angeklagten gegen das 97 Seiten lange Urteil eingelegten Revisionen hat
der Bundesgerichtshof mit einem knapp dreiseitigen Beschluss vom 25.05.2016 als unbegründet verworfen, so dass die Verurteilungen nunmehr rechtskräftig
sind.

(Quelle: PM LG Halle)

 

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