Zahlungsrückstände bei Rundfunkgebühren: Stadt soll nicht Vollstreckungshelfer sein

27. Dezember 2014 | Politik | 6 Kommentare

17,98 Euro im Monat muss jeder Haushalt für öffentlich-rechtliches Fernsehen und Radio zahlen. Wer nicht zahlt, der wird gnadenlos abgemahnt, die Rundfunkgebühr gepfändet. Die Stadträtin Gisela Wagner (parteilos) fordert nun einen Stopp.

Denn an die Daten kommt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice durch die hallesche Stadtverwaltung. „Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, Vollstreckungsmaßnahmen im Auftrag des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices abzulehnen und an diesen zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen für Vollstreckungsmaßnahmen zum Einzug rückständiger Rundfunkgebühren fehlen“, heißt es im Antrag von Gisela Wagner.

Nur als Inkassounternehmen dürfe man Vollstreckungen durchführen. „Als solches ist der Beitragsservice nicht registriert und ist demzufolge auch nicht zur gewerbsmäßigen Einziehung von Forderungen legitimiert, d. h. der Beitragsservice hat absolut keine Befugnis zum Einzug irgendwelcher Beträge“, so Gisela Wagner.

Die Stadtverwaltung selbst empfiehlt eine Ablehnung des Antrags. Im Januar soll der Stadtrat entscheiden.

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