Wiegand sieht sich bald wieder im Amt. Landesverwaltungsamt ist da wohl anderer Auffassung
4. März 2023 | Politik | 8 Kommentare
Bald wieder da? Wiegand will gegen seine Amtsenthebung vorgehen
Wenn es nach dem suspendierten Oberbürgermeister Bernd Wiegand ginge, sieht er sich schon bald wieder in Amt und Würden. Auf seiner privaten Homepage erklärte er, das Landesverwaltungsamt müsse die Suspendierung unverzüglich aufheben.
Gegen die Landesbehörde erhebt er selbst schwere Vorwürfe: Sie habe das „Disziplinarverfahren seit zwei Jahren in die Länge“ gezogen, indem es immer neue Vorwürfe konstruiert diese parallel an die Staatsanwaltschaft weiterleitet habe.
Offenbar stehen seiner Meinung nach seine politischen Gegner hinter seiner Amtsenthebung. Wörtlich schreibt Wiegand: „Die Verlierer der OB-Wahl machen keinen Hehl daraus, dass ihnen ein langwieriges Ermittlungsverfahren bis zum Ende meiner Amtszeit sehr gelegen käme. Ein fatales Signal, das den Verdacht nährt, die Stimme der Bürger im Rahmen einer demokratischen Oberbürgermeisterwahl sei unerheblich und parteipolitisch jederzeit durch den Stadtrat korrigierbar.“
Das Landesverwaltungsamt scheint das jedoch anders zu sehen. Bei der Suspendierung ging es schon lange nicht mehr nur um die angeblich abgezweigte Spritze: Die Behörde hat das Disziplinarverfahren gegen Wiegand ausgedehnt und Wiegand weitere Dienstvergehen vorgeworfen, einschließlich bewusst falscher Aussagen vor Gericht und Nutzung dienstlicher Ressourcen für private Zwecke. Das Verfahren umfasst mittlerweile zahlreiche Punkte, darunter Verstöße gegen tarif- und haushaltsrechtliche Vorschriften und dienstrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit seiner vorzeitigen Impfung gegen Corona entgegen der geltenden Impfpriorisierung im Jahr 2021.
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Nur Tarifrecht? Er ist doch Mitverfasser des Kommentars zur damaligen Gemeindeordnung Sachsen-Anhalts? Hatte er an der HSA nichts mit Kommunalrecht zu tun?
https://www.amazon.de/Gemeindeordnung-f%C3%BCr-Land-Sachsen-Anhalt-Kommentar/dp/3406431542
Gork vom Ork schrieb:
„Aber obwohl, er hat ja „nur“ Tarifrecht bzw. den Umgang damit gelehrt.“
In der praktischen Anwendung scheint er da aber auch gescheitert zu sein.
Sein Wissen auf dem Gebiet des Widerspruchsverfahren hat er doch ausreichend bewiesen, auch wenn so mancher Mondmensch im Fach Verwaltungsrecht wohl im Tiefschlaf war, immerhin qualifiziert das zur Ministerin!
Und dieser Herr war mal Dozent an der Hochschule Anhalt. Da sollte er doch wissen, dass das Landesverwaltungsamt gar nicht das Disziplinarverfahren zwei Jahre „in die Länge“ zog. Ab Beginn der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft setzt man in Behörden in Sachsen-Anhalt (und nicht nur dort) das Disziplinarverfahren aus. Sollte er eigentlich wissen. Aber obwohl, er hat ja „nur“ Tarifrecht bzw. den Umgang damit gelehrt.
Die Bemme lies sich auch von ihrem Wissen lenken,
wird wieder Zeit für Rechtsstaatlichkeit!
Wieder mal mein Lieblingsfoto hervorgeholt. :-))
Das falsche Zeugnis ist Gegenstand einer weiteren Anklage vor dem Landgericht, wie die MZ heute berichtete. Darüber hat das Gericht noch nicht befunden. Schauen wir mal.
Der OB von Frankfurt musste gehen, nachdem er eine Freundin in einen gut bezahlten Job gehoben hat. Trickser aus dem Amt.
Eigentlich erschreckend. Das achte Gebot „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“ spielt in der heutigen Zeit keine Rolle mehr. Jeder darf lügen wie gedruckt, solange er daraus seine Vorteile ziehen kann.