Wer unter Betreuung steht, soll trotzdem wählen dürfen: Koalition will Wahlrecht erleichtern

28. März 2019 | Politik | Keine Kommentare

Die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Grüne bringen in der kommenden Woche in den Landtag von Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf ein, der bereits für die Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt den bislang geltenden Stimmrechtsausschluss von Bürgerinnen und Bürgern abschafft, die unter gesetzlicher Betreuung stehen. Diese Menschen erhalten damit zur Kommunalwahl am 26. März 2019 das Wahlrecht.  Die drei Faktionen verständigten sich darüber hinaus auf einen Entschließungsantrag, der über die Kommunalwahlen hinausgeht. Dabei geht es einerseits darum, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch im Landtagswahlrecht zu berücksichtigen. Man will jedoch noch einen Schritt weitergehen, um das Wählen zu erleichtern. Dabei soll es nicht nur ums Wahlrecht, sondern auch um die tatsächliche Möglichkeit zu wählen, gehen.  Deshalb fordert der Antrag, die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Wahllokale zu erhöhen. Zudem soll geprüft werden, wie Informationen zur Wahl auch in einfacher Sprache und in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden können. Auch die Einführung übersichtlicherer Stimmzettel, auf denen die Parteien zudem durch ihre Logos kenntlich gemacht werden, soll geprüft werden.

 

(Quelle: Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion)

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