Wegen Fraktionszwang: Karamba Diaby gegen Adoption durch Homosexuelle

19. Juni 2014 | Politik | 12 Kommentare

Als Ende Mai im Bundestag die Entscheidung anstand, eine gemeinschaftliche Adoption von Kindern durch Lebenspartner in homosexuellen Lebensgemeinschaften zu erlauben, votierte die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD mehrheitlich mit Nein und stimmte damit gegen eine Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben.
Diaby
Auch die beiden halleschen Bundestagsabgeordneten Karamba Diaby (SPD) und Christoph Bergner (CDU) votierten dagegen. Bergner begründete seine Entscheidung bei „Abgeordnetenwatch“ mit dem Kindeswohl. Er wisse nicht, ob solche Kinder andernfalls in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.

Nun verteidigt auch Karamba Diaby seine Entscheidung. „Die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften ist ein Kernanliegen sozialdemokratischer Politik. Vollständig ist diese Gleichstellung jedoch nur mit einem vollen Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare“, erklärt er zunächst. In den folgenden Worten führt Diaby zudem aus, dass für die Auswahl von geeigneten Adoptiveltern ist für ihn das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der Eltern sei. „Für ein Kind ist nicht die sexuelle Orientierung der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bindung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Geborgenheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unterschiedlichen Familienkonstellationen.“

Später erklärt Diaby dann doch noch mit kurzen Worten sein Verhalten. „Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit vorhanden ist, um ein einheitliches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle Paare durchzusetzen“, so Diaby. „Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Daher habe ich dem Antrag der GRÜNEN nicht zugestimmt.“ Dabei haben sich der Bundesrat und auch die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverständigen für eine rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im Adoptionsrecht ausgesprochen.

Und auch nicht alle Abgeordneten hielten sich an den Fraktionszwang. Vier SPD- und ein CDU-Abgeordneter stimmten für den Antrag. Zudem enthielten sich zwei Abgeordnete der CDU und 18 der SPD.
www.abgeordnetenwatch.de

Print Friendly, PDF & Email
12 Kommentare

Kommentar schreiben