Wasserverbrauch der Industrie: Landesverwaltungsamt verliert vor Gericht und muss Daten herausrücken

14. Februar 2023 | Politik | Keine Kommentare

Erst nach längerem Rechtsstreit gibt das Landesverwaltungsamt nun doch Daten zum Wasserverbrauch der Industrie heraus. Angefragt hatte das Redaktionsnetzwerke Correctiv im Juli des vergangenen Jahres. Es wollte die 10 größten privaten Grundwassernutzer in Sachsen-Anhalt benannt haben. Während die Behörden anderer Bundesländer bereitwillig die Daten herausgaben, hatte sich das Landesverwaltungsam Sachsen-Anhalt quer gestellt. Es wollte zunächst prüfen, ob durch die Herausgabe der Informationen datenschutzrechtliche Aspekte verletzt werden könnten.

Firmen, die Grundwasser entnehmen, sind verpflichtet, ihre Entnahmen dem Landesverwaltungsamt zu melden. Auf dieser Grundlage wird eine entsprechende Gebühr berechnet. Insofern besteht eine Sorgfaltspflicht, Daten, die verpflichtend durch private Nutzer zur Verfügung gestellt werden müssen, nicht ohne Weiteres herauszugeben. Demgegenüber besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit nach diesen Informationen.
Hier ist also eine Abwägung zu treffen, ob die Datenschutzinteressen der Unternehmen oder die der Öffentlichkeit nach diesen Informationen überwiegen. Nach einer ersten Einschätzung und juristischen Bewertung im Landesverwaltungsamt wurde die Herausgabe der Informationen in anonymisierter Form als zunächst ausreichend angesehen.
Das Landesverwaltungsamt hatte im Anschluss eine entsprechende Auflistung mit folgenden Informationen zur Verfügung gestellt:

1. Branche
2. Landkreis/ bzw. Stadt, in welchem das Unternehmen ansässig ist
3. Wasserentnahmen der letzten beiden Jahre nach Kubikmeter

Diese Informationen waren dem Redaktionsnetzwerkes Correctiv jedoch nicht ausreichend, sodass eine juristische Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Halle erfolgte. Das Gericht sah einen berechtigten Anspruch der Öffentlichkeit auf die Namensnennung der Firmen.

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