Was passiert, wenn Scheibe A in Neustadt nicht rechtzeitig fertig wird ?

21. August 2019 | Politik | 6 Kommentare

Pythia, die legendenumwobene Wahrsagerin aus dem Orakel von Delfi, war bekannt für ihre kryptischen Prophezeiungen, die sich dadurch auszeichneten, in jeglicher Richtung auslegbar zu sein. Einen Artikel der Mitteldeutschen Zeitung aufgreifend, hatten auch wir vor einigen Tagen berichtet, dass sich die Fertigstellung des „Sozialrathauses“ in Form der Neustädter Scheibe A verzögern könnte:

Wiegand glaubt: „die Scheibe wird wie geplant fertig“

Und auch wir fragten nach, bei der Pressestelle der Stadt Halle:

  1. Ist in dem Vertrag der Stadt mit dem Bauunternehmen eine Vertragsstrafe vereinbart worden, für den Fall, dass die Stadt das Objekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt nutzen kann?
  2. Wie hoch ist die Vertragsstrafe?
  3. Würde die Vertragsstrafe die Folgekosten für die Stadt decken ? (z.B. Kosten für die Weiternutzung der bisherigen Räumlichkeiten)

Heute erhielten wir Antwort. Stadtsprecher Drago Bock: „Die Stadt Halle (Saale) hat einen wirksamen Mietvertrag ab dem 01.01.2021. Die Baugenehmigung wurde im Dezember 2018 erteilt. An Spekulationen beteiligt sich die Stadt nicht.“

Print Friendly, PDF & Email
6 Kommentare

Kommentar schreiben