Was passiert, wenn Scheibe A in Neustadt nicht rechtzeitig fertig wird ?
21. August 2019 | Politik | 6 KommentarePythia, die legendenumwobene Wahrsagerin aus dem Orakel von Delfi, war bekannt für ihre kryptischen Prophezeiungen, die sich dadurch auszeichneten, in jeglicher Richtung auslegbar zu sein. Einen Artikel der Mitteldeutschen Zeitung aufgreifend, hatten auch wir vor einigen Tagen berichtet, dass sich die Fertigstellung des „Sozialrathauses“ in Form der Neustädter Scheibe A verzögern könnte:
Und auch wir fragten nach, bei der Pressestelle der Stadt Halle:
- Ist in dem Vertrag der Stadt mit dem Bauunternehmen eine Vertragsstrafe vereinbart worden, für den Fall, dass die Stadt das Objekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt nutzen kann?
- Wie hoch ist die Vertragsstrafe?
- Würde die Vertragsstrafe die Folgekosten für die Stadt decken ? (z.B. Kosten für die Weiternutzung der bisherigen Räumlichkeiten)
Heute erhielten wir Antwort. Stadtsprecher Drago Bock: „Die Stadt Halle (Saale) hat einen wirksamen Mietvertrag ab dem 01.01.2021. Die Baugenehmigung wurde im Dezember 2018 erteilt. An Spekulationen beteiligt sich die Stadt nicht.“
6 Kommentare
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Deine Interpretation ist seltsam.
Warum sollte der Vermieter sich so etwas ausdenken, mit welchem Zweck? Aber schön, dass du Herrn Bock folgst, so bleibt der Deckel natürlich zu. Alles gut.
Das sagt der Vermieter. Die Stadt hat Nachverhandlungen dementiert.
Bocks Äußerungen kann ich nur dergestalt interpretieren, dass im Vertrag keine Verzugsstrafen vorgesehen sind. Sonst hätte er es ja gesagt.
Man kann also nur abwarten und Tee trinken. Vor den OB-Wahlen bleibt der Deckel sicher zu.
War es nicht die Stadt, die auf einmal nachverhandeln will? Warum sollte es da um eine Vertragsstrafe durch den Vermieter gehen?
Ist denn mittlerweile mal klar, wer da eigentlich einziehen soll?
Alder Bessimiste du.
Spekulatius- …
Spekulation wollte ich natürlich schreiben!!
Ich empfinde den Abschluss des Mietvertrages ab dem
1. 1. 2021 schon als eine Spekulkation. 🙂