EVH droht, Warmwasser in Neustadt abzustellen: Streit zwischen Mieter, Vermieter und EVH
19. Juli 2022 | Politik | 5 Kommentare
Kalte Dusche
Über 350 Mietern an Halle-Neustadts Südpark soll das warme Wasser abgestellt werden. Doch es steckt nicht etwa der russische Diktator Putin dahinter: Hintergrund ist ein offener Streit um offene Energierechnungen zwischen dem Vermieter IWAG und der städtischen Energieversorgung (EVH) über offene Rechnungen und „schlechte Zahlungsmoral“. Leidtragende sind – zumeist wohl schuldlos – die Mieter.
Dazu der Stadtverband der LINKEN und die Ratsfrraktion der LINKEN heute mit einer Stellungnahme:
„Mieter:innen zahlen jeden Monat Miete, damit sie ein Dach über dem Kopf haben. Sie zahlen die Nebenkosten, um warmes Wasser und eine Heizung zu haben. In Halle gibt es nun aber den Fall, dass ein privater Vermieter mehrerer Wohnblöcke im Südpark sich offensichtlich weigert, dass Geld seiner Mieter:innen weiterzugeben.
Die EVH hat aufgrund der ausbleibenden Zahlungen angekündigt, dort Heizung und Warmwasser abzustellen. Auch bei diesen Temperaturen ist das ein massiver Eingriff in das Leben der Mieter:innen. Gerade im Südpark trifft es viele Menschen, die eh schon am Existenzminimum leben. Schuld daran ist aber nicht die EVH. Dass sich ein privater Wohnungsvermieter lieber an den Zahlungen seiner Mieter:innen bereichert, als seiner Pflicht nachzukommen, ist der eigentliche Skandal.
Das Problem ist eine privatisierte Wohnungswirtschaft, wo Eigentümer:innen ständig wechseln, auf schnellen Profit aus sind und sich nicht darum scheren, auf wessen Rücken das ausgetragen wird. Die Leidtragenden sind niemals diejenigen, die in Immobilien investieren. Es sind immer diejenigen, die auf Wohnungen angewiesen sind.
Wir fordern, dass der Vermieter unverzüglich seiner Pflicht nachkommt und die Energiekostenzahlungen an die EVH leistet. Die EVH muss mindestens Transparenz darüber herstellen, wie lange die Abschaltung von Warmwasser und Heizung dauert, was das konkret für die Mieter:innen bedeutet und was die weiteren Schritte in der Angelegenheit sind.
Darüber hinaus müssen Lösungen gefunden werden, Mieter:innen vor dem Fehlverhalten des Eigentümers zu schützen. Warmes Wasser ist ein Grundrecht, das den Bewohner:innen nicht einfach abgeschaltet werden darf. Erst recht nicht, wenn man in der Sache völlig schuldfrei ist und monatlich seine Abschläge gezahlt hat. “
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…und Analena nebeln wir mit unserem schlechten Atem ein…
Stinken für die Grünen, mach mit. Die EVH ist schon dabei!
Robert würkt!
hei-wu, schreib langsamer. Du rutscht bei der Hitze zu oft von den Tasten.
(Jenseits vom Thema: Wann hört das mit der bekloppten Werbeeinblendung bei jedem Wechsel mal auf?)
NERVIG!!
Ein im Grundgesetz explizit genanntes Grundrecht auf warmes Wasser ist mir auch nicht bekannt, kann man aaus unter Artikel 1 und dem Sozialstaatsgebot ableiten.
Ein Grundrecht auf Warmduschen im Hochsommer dürfte auch bei den aktuell gegebenen Außentemperaturen auch nicht aus der UN-Deklaration der Menschenrechte jhezzuleiten sein.
Hier greift wohl eher das ganz banale deutsche, Zivilrecht.
Da müsste man die Vertragskonstruktion kennen. Hat der Einzelmieter einen Energielieferungsvertrag mit der EVH ? Wenn er pünktlich den Vertrag erfüllt hat, kann er gegen die,EVH klagen. Läuft der,Vertrag über die Wohnungsgesellschaft, ist die dran..
.usw….
Bin kein Jurist, du auch nicht, dürfte sich aber bis zum Herbst aufklären. Schlimmstenfalls sind die Mieter die Gelackmeierten: wenn die Wohnungsgesellscht Insolvenz anmeldet. Dann ist das gezahlte Wohngeld möglicherweise futsch, bzw. auf Konten in Zypern, Malta, weiß der Geier ( nicht Egbert).
Die geprellten Mieter könnten sich um den Fresstopf der Insolvenzmasse balgen, meistens sind da aber andere Großkreditgeber am längeren Hebel.
Warmes Wasser ist ein Grundrecht? Hat die hallische Linke das Grundgesetz geändert? Dass der Vermieter die EVH-Rechnungen nicht bezahlt ist eine totale Sauerei. Aber woher hat die Linke die Kenntnis, dass die Mieter eine tolle Zahlungsmoral haben? Konten eingesehen?