Wahlfälschung in Halle hat gerichtliches Nachspiel

18. Mai 2018 | Politik | 2 Kommentare

Der im Jahr 1942 geborene Angeklagte (Medienberichte aus dem Jahr 2017 sprechen von einem Manfred D.) soll als ehrenamtlicher Wahlvorsteher der Europawahl im Wahllokal 571-03 in der KGS Wilhelm von Humboldt entgegen § 62 der Europawahlordnung, wonach die abgegebenen Stimmen durch 2 Beisitzer nacheinander unter jeweils gegenseitiger Kontrolle ausgezählt werden müssen, eine andere Art der Auszählung vorgegeben haben, bei der eine weitere Kontrollmöglichkeit nicht stattgefunden habe. Das Verhalten des Angeklagten habe dazu geführt, dass 101 Stimmen zu viel gezählt worden seien, wovon 96 Stimmen der Partei „Die Linke“, 4 Stimmen der Partei „CDU“ sowie eine Stimme der Partei „SPD“ zugefallen seien. Der Angeklagte habe ein falsches Ergebnis bewusst in Kauf genommen.

Wahlfälschung gemäß § 107a StGB kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Das Gericht hat zu dem Termin neben dem Angeklagten und seinem Verteidiger 8 Zeugen geladen. Ein weiterer Termin ist bisher nicht bestimmt.

Anmerkung: Das Gericht hat bisher keine Sicherheitsverfügung erlassen und den Zugang zur Sitzung nicht beschränkt.

(Termin: 322 Ds 425 Js 18995/14, Mittwoch, 30.05.2018, 08:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 2.019)

(Quelle: Mitteilung des Amtsgerichtes)

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