Volle Niederlage für Tullner: Entlassener Schulamtsleiter Klieme siegt vor Gericht

12. Juni 2019 | Politik | 7 Kommentare

Gut zweieinhalb Jahre hat der Rechtsstreit zwischen dem abgesetzten Direktor des Landesschulamtes, Torsten Klieme, und dem Land Sachsen-Anhalt  gedauert. Klieme wurde einen Tag nach Ablauf seiner Bewährungszeit am Montag, den 28. November 2016 seines Amtes enthoben.

Seit dem 29. November 2018 liegt das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vor. Das Gericht hatte die Feststellung der „Nichtbewährung“ von Klieme in der Probezeit als Leiter des Landesschulamtes durch Bildungsminister Marco Tullner für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Ebenfalls für rechtswidrig erklärt wurde eine dienstliche Beurteilung, die durch das Ministeriums für Bildung im Oktober 2018 nachträglich gefertigt wurde, um die „Nichtbewährung“ zu rechtfertigen.

Schließlich stellte das Gericht fest, dass für die abschließende Feststellung der Bewährung nicht das Ministerium für Bildung, sondern der Ministerpräsident zuständig ist und dass die Bewährungsfeststellung auf Grundlage einer dienstlichen Beurteilung nach der damals gültigen Beurteilungsrichtlinie erneut erfolgen muss.

Wie heute bekannt wurde, ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle  inzwischen in allen wesentlichen Punkten rechtskräftig. Denn das Oberverwaltungsgericht hat am 24.05.2019 den Berufungszulassungsantrag des Landes in den inhaltlich relevanten Punkten zurückgewiesen.

Das bedeutet, dass der Ministerpräsident unter Beachtung der Maßgaben des Verwaltungsgerichts Halle und unter Anwendung der Beurteilungsrichtlinie die Entscheidung über die Feststellung der Bewährung von  Klieme neu zu treffen hat. Des Weiteren wurde er verpflichtet, über Kliemes Antrag auf Übertragung des Amtes mit leitender Funktion auf Lebenszeit zu entscheiden. Im Klartext: Entweder das Land setzt das Urteil tatsächlich um, was im Ergebnis zur Feststellung der Bewährung und der Übertragung des Amtes an Torsten Klieme führen müsste, oder es strebt eine andere gleichwertige einvernehmliche Lösung an.

Die bisherige Vorgehensweise des Ministeriums für Bildung dürfte dem Land erhebliche Kosten verursacht haben und weiterhin verursachen.

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