Verwaltungsgericht bestätigt Disziplinarverfahren gegen Wiegand aus dem Jahr 2019. OB bekommt Gehalt gekürzt.
3. Mai 2021 | Politik | 4 Kommentare
Menschenkette für Wiegands Deich
Mit Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 20. April 2021 wurde die Klage des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) gegen die Disziplinarverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 25. März 2019 in Gestalt der Widerspruchsentscheidung vom 13. Juli 2020 abgewiesen.
Die Entscheidung erging mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beamte kann am Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen.
Eigenmächtiger Bau am Gimritzer Damm, Verkauf von Grundstücken im Charlottenviertel, rechtswidrige Personalmaßnahmen
Das Landesverwaltungsamt hatte dem Oberbürgermeister am 25. März 2019 im Rahmen einer Disziplinarverfügung drei festgestellte Verstöße in Zusammenhang mit der Vorlage des Stellenplans aus dem Jahr 2013 bei der Kommunalaufsichtsbehörde, dem Erlass einer ordnungsrechtlichen Verfügung zum Ergreifen von Maßnahmen zum Neubau des Gimritzer Damms sowie dem Verkauf von Grundstücken im Charlottenviertel zu Lasten gelegt und disziplinarische Konsequenzen gezogen.
Dagegen ist der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) rechtlich vorgegangen, so dass es nun zu diesem Urteil am 20. April 2021 kam. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil dessen Verantwortlichkeit für die vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen. Dem Oberbürgermeister werden nun für sechs Monate 20 Prozent seines Gehaltes gekürzt.
Kommentar schreiben
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Bis sich bei dem Damm was tut, dauert nicht nur gefühlt zu lange.
Schade, das Verantwortungslosigkeit nicht bestraft wird, sonst säßen schon einige Minister hinter Gittern.
Auch wenn es gefühlt zu lange dauert, wenn man sich die Abläufe ansieht, ist der Zeitraum nicht unüblich groß.
2016 bis 2017 beschäftigte sich der Rat mit diesen Thema. Auch hier war der OB mit seiner üblichen Verzögerungstaktik unterwegs. Abstreiten, beharren auf seine Rechtsauffassung waren schon in dieser Zeit seine Taktik. Nach mehreren Briefwechseln zu Stellungnahmen, wo schon mal ein halbes Jahr vergehen konnte, bis eine unbefriedigende Antwort kam, hat am Ende des Vorganges das LVA eine Verfügung getroffen. Gegen diese hat nun der OB jedesmal einen Widerspruch eingelegt. Weshalb sollen die Gerichte sich nun beeilen? Das die aktuelle Entscheidung gerade jetzt getroffen wurde, ist ein Zufall im Verfahrensablauf. Hätte der OB keinen Widerspruch eingelegt wäre das Verfahren schon zu Ende gewesen.
Allerdings ist hier eigentlich die Verfahrensdauer des Verwaltungsgericht und vorher des Verwaltungsamtes peinlich. Und das läuft schon seit einem Jahrzehnt so ! Wo die Ursachen zu suchen sind, in mangelnden Personal u. Richtern usw. ist hierbei sicherlich Sache der verantwortlichen Regierung…
Und dann wirkt das schon sehr merkwürdig das man gerade jetzt dazu Urteile von vor Jahren spricht im Vorfeld neuer Verfahren, hat ein Geschmäckele.
Bevor es noch peinlicher wird sollte er doch langsam seine Schecke packen und gehen.