Verfassungswidrigkeit der Grundsteuererhebung

11. April 2018 | Politik | Ein Kommentar

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, HalleSpektrum berichtete, mit dem die Verfassungswidrigkeit der der Grundsteuererhebung zu Grunde liegenden Einheitswerte festgestellt wurde, erklärt der finanzpolitische Sprecher Swen Knöchel:

„Das heutige Urteil war erwartbar. Jedem, der mit der Materie vertraut war, war klar, dass eine Steuer, deren Grundlage Werte sind, die im Jahr 1935 bzw. 1964 mutmaßlich bestanden, nicht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz stand halten kann. Zahlreiche Gesetzesinitiativen sind in den vergangenen Jahrzehnten gescheitert, weil angeblich eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger vermieden werden sollte. Steuergerechtigkeit kann aber nur verwirklicht werden, wenn die Besteuerungsgrundlage nachvollziehbar ist.

Im Jahr 2016 nahmen die Städte und Gemeinden in unserem Land 250 Millionen Euro Grundsteuer ein, es handelt sich somit um eine für die Kommunen bedeutsame Einnahmequelle. Es ist deshalb erforderlich, das nun folgende Gesetzgebungsverfahren so auszugestalten, dass auch nach 2020 Rechtssicherheit für unsere Kommunen besteht.“

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