Urteil im Untreue-Prozess: Freispruch für Bernd Wiegand
9. Februar 2015 | Politik | 198 KommentareAm Landgericht in Halle (Saale) ist am Montagnachmittag das Urteil im Untreue-Prozess gegen Oberbürgermeister Bernd Wiegand gefallen. Die Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitz von Helmut Tormöhlen sprach ihn frei.
Er habe sich nicht von sachfremden Interessen leiten lassen, so der Richter. Die Vorwürfe haben nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden können.
24 Verhandlungstage hatte es gegeben. Der Staatsanwalt forderte 16 Monate Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe von 10.000 Euro. In seinem Schlusswort vor elf Tagen sprach Wiegand von einer politischen Intrige. Die Staatsanwaltschaft habe schlampig ermittelt. Genau für diese Äußerungen handelte sich Wiegand zur Urteilsverkündung Kritik vom Richter ein. Die Kammer weise den Vorwurf eines Politikums zurück. Zudem erklärte der Richter, die Kammer habe bei Wiegand sehr wohl einen Pflichtverstoß festgestellt. Dieser reiche aber für eine Verurteilung nicht aus. Allerdings warf der Richter Wiegand durchaus Gutsherrenmanier vor. Er habe zielgerichtet auf ein ordentliches Einstellungs- und Mitbestimmungsverfahren verzichtet.
Das Urteil hatte für großes Medieninteresse gesorgt. 19 Print-Journalisten sowie 6 Video- und Foto-Journalisten waren zur Urteilsverkündung vor Ort.
„Der Kammer ist es gelungen, sich von einer fehlerhaften Anklage zu distanzieren“, sagte einer von Wiegands Anwälten. „Das ist ein gutes Zeichen für den Rechtsstaat Deutschland.“
„Hoffentlich hat das Gezerre jetzt ein Ende und wir können alle vernünftig miteinander arbeiten“, erklärte Grünen-Stadtrat Wolfgang Aldag nach dem Urteil auf Facebook. Und MitBürger-Stadträtin Yvonne Winkler meint: „Eine Last ist abgefallen von Wiegand, von der Stadt und letztlich auch von uns.“
Startseite › Foren › Urteil im Untreue-Prozess: Freispruch für Bernd Wiegand