Startseite Foren Halle (Saale) Urteil im Untreue-Prozess: Freispruch für Bernd Wiegand

  • Dieses Thema hat 198 Antworten und 39 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren, 1 Monat von Anonym.
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  • #138103

    Mir ist von Aktivitäten von B. Zugunsten der Stadt nichts bekannt, und er sitzt seid Jahren im Landtag rum.

    #138104

    Abgeordnete in Landtagen und Bundestagen sind nicht dazu da, für ihren Wahlkreisen Wohltaten und Geld zu organisieren. sondern die Interessen des Landes bzw. der Bundesrepublik zu vertreten. Es gibt aber solche verachtenswerten Abgeordneten, die in Ihrem Wahlkreis jeden Sportverein, jede Feuerwehr und jede Kneipe kennen und sich nur um ihre Wiederwahl kümmern.
    Soviel zur Kritik von redhall an BB.

    #138105

    @redhall: volle Zustimmung zu Deinen beiden letzten Aussagen.

    #138108

    Es gibt aber solche verachtenswerten Abgeordneten, die in Ihrem Wahlkreis jeden Sportverein, jede Feuerwehr und jede Kneipe kennen und sich nur um ihre Wiederwahl kümmern.
    Soviel zur Kritik von redhall an BB.

    War es nicht gerade BB, der in der Wahl mit seiner „guten Vernetzung“ mit alles und jedem warb, um Wählerstimmen zu erhalten? Diese Vernetzung kann er als mehrmaliger Wahlverlierer aber nun natürlich leider nicht mehr geltend machen, um sich z.B. für die Universität oder den Wirtschaftsstandort einzusetzen. Das ist verständlich, denn nach etabliertem Muster erfolgt auch in der Politik Leistung nur nach Gegenleistung.

    #138110

    @wolli: mir sind von B.B. de facto auch keine Aktivitäten für das Land Sachsen-Anhalt bekannt. Wie auch, wenn er doch pausenlos mit dem Niederringen von B.W. beschäftigt ist… Er setzt halt die Prioritäten falsch, um es mal so zu sagen. B.B. würde besser daran tun, so aktiv und einfallsreich im Landtag aufzutreten, wie er meint, das gegen B.W. tun zu müssen.

    #138111

    Niemand im Stadtrat ist mit dem Niederringen von BW beschäftigt, BW regiert aber oft wie ein Alleinherrscher, anstatt den Konsens mit dem Stadtrat zu suchen. Der Stadtrat ist nicht nur dazu da, die Vorlagen des OB abzunicken.
    So manche hier im Forum wollen offensichtlich als OB einen Diktator und keinen Demokraten haben.

    #138113

    Anonym

    Abgeordnete sind dazu da, die Interessen des Landes bzw. der Bundesrepublik zu vertreten.

    Na, das stimmt so auch nicht.

    #138114

    Die politische Intrige ist gescheitert, also geht der Intrigantenstadl in die nächste Runde!

    #138115

    Anonym

    So manche hier im Forum wollen offensichtlich als OB einen Diktator und keinen Demokraten haben.

    Auf jeden Fall wollten bisher die wenigsten Bönisch als OB.

    #138119

    Das Forum von hallespektrum ist dafür nicht repräsentativ.

    Ich wage mal folgende These:
    1. Junge Leute sind mehr links als rechts
    2. Junge leute schreiben öfter im Internat als alte Leute
    ergo
    Internetforen werden von Linken dominiert.

    Aber in der Wahlkabine wird der Spieß umgedreht.

    #138123

    Henryk M. Broder:

    „Wer mit 20 nicht links ist, hat kein Herz. Wer mit 40 immer noch links ist, hat keinen Verstand.“

    #138125

    Anonym

    Also @winkus: Freispruch=erwiesene Unschuld!
    Mir völlig neu. Und was machen wir nach deiner Straflehre in Fällen, in denen noch Restzweifel bestehen und schon die Römer das Prinzip des in dubio pro reo angewandt haben? Sollen wir künftig verurteilen?

    Dann hätten heute relhall & co nicht jubeln können.

    #138127

    Morgen auf der Treppe im Rathaus:

    Guten Morgen, Herr Oberbürgermeister, wie gehts?

    Danke, ich kann nicht klagen.

    #138131

    Demnächst im Fraktionszimmer: Leute, lernt klagen ohne zu leiden.

    #138133

    @Lou Du sagst es doch selbst In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Ergo Freispruch ->unschuldig.

    Zu Deiner Beruhigung: Ich habe keine eigene Straflehre.

    #138140

    „…er hat sich am ersten Tag seiner Amtszeit alleine die Personalhoheit im Rathaus per OB-Erlass genommen. „Er war damit der Herrscher aller Reußen“, so Tormöhlen.“(MZ)

    Zar Iwan der Schreckliche legte sich die Bezeichnung Herrscher aller Reußen zu, das taten nach ihm alle Zaren.
    Richter Tormöhlen, Hochachtung, Sie haben das Regierungsprinzip im Rathaus erkannt.

    #138143

    @Mcpoldy nicht immer nur in diesen Kategorien denken und

    es ist alles eine Frage des Einzelfalls.

    #138149

    @Winkus, Einzelfall hin oder her, könnte aber diese Praxis die das Gericht ja jetzt als rechtmäßig erachtet hat mit diesem Freispruch nicht in Zukunft zu Problemen führen wenn nidriger Qualifizierte eine höhere Besoldungsstufe einfordern wollen. Wenn die sich auf das Aktenzeichen berufen, nach dem Motto wenn der „Herr oder Frau xxxxx das bekommt will ich das auch.“
    Und wenn nein fühlt er sich vielleicht diskriminiert.

    Bisher dachte ich immer das es knallharte Regeln gibt was die Gehaltsgruppen im öffentlichen Dienst angeht, mit dem Urteil werden Gehaltsgruppen zum Ermessensspielraum des jeweiligen Dienstherren.

    Wenn ich sowas in der Privatwirtschaft mache ist es als Unternehmer mein Geld was ich da nem Kumpel der ein guter Schrauber ist vielelicht zuschustere und mehr zahle als normal wäre. Im öffentlichen Dienst ist es unser aller Steuergeld was da unter was auch immer für Freunden mehr gezahlt wird.
    Das sind meine Bedenken, nicht das Herr Wiegand sich nen Wahlkampfkumpel ins Büro geholt hat das kann er machen wie er will, nur die Besoldungsstufen die müssen transparent sein und für alle nachvolziehbar und das waren sie scheinbar nicht.

    #138152

    Alles eine Frage des Ermessens und das gibt es im Verwaltungsrecht. Offenbar war es arbeitsrechtlich ( und in diesem Zusammenhang auch verwaltungsrechtlich) vertretbar. (Ich beziehe meine Informationen lediglich aus der Presse).

    Tut mir leid. Die unterschiedlichen Rechtsgebiete Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht folgen unterschiedlichen Gesetzen und Grundregeln. Das wird man als nicht in diesem Gedankengebäude geschulter Mensch (die wir Juristen nun mal sind) nur schwer nachvollziehen können, tatsächlich aber sind diese Unterschiede entscheidungserheblich.

    #138154

    Nein. Das ist eine Ermessensfrage, Poldy. Da ist nix einzuklagen.

    #138155

    Anonym

    @Lou Du sagst es doch selbst In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Ergo Freispruch ->unschuldig.

    Zu Deiner Beruhigung: Ich habe keine eigene Straflehre.

    Ich sage es doch, da hast du wohl Recht. Nur deine erste Aussage müsste in letzter Konsequenz zwangsläufig zum gegenteiligen Ergebnis führen.

    #138157

    Ehrlich gestanden verstehe ich es nicht @Lou. Bin wahrscheinlich zu verbildet.

    #138158

    Anonym

    Oder eingebildet. Die Regeln der Logik haben in allen juristischen Fachgebieten denselben Stellenwert wie das Fachwissen.

    #138159

    In der Urteilsbegründung wird deutlich, dass der vorsitzende Richter einen Schuldspruch gewollt hat. Die Argumente zur Entlastung klingen hahnebüchend. Das Schöffenprinzip hat sich als Nachteil für die demokratische Grundordnung erwiesen. Aber, und da gebe ich allen Recht, das Urteil muss man akzeptieren. Der Hallenser hat diesen OB gewollt, und nun soll er auch mit ihm glücklich werden!!!

    #138162

    Anonym

    Man muss nicht jedes Urteil, sondern ein rechtskräftiges Urteil akzeptieren.

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