Untreue-Vorwurf gegen OB Wiegand: Staatsanwalt legt Revision gegen Freispruch ein
9. Juni 2015 | Politik | 5 KommentareJetzt ist es amtlich. Der Prozess gegen Oberbürgermeister Bernd Wiegand geht in die nächste Runde.
Am Montag, vier Monate nach den Freispruch Wiegands vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle, geht die Begründung der Revision der Staatsanwaltschaft ein, berichtet die BILD-Zeitung. Damit wurde die Frist voll ausgereizt.
Die Akten werden nun dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden. Zuständig dürfte der IV. Strafsenat in Karlsruhe sein. Die Staatsanwaltschaft wirft Wiegand Untreue wegen der Einstellung dreier Mitarbeiter vor.
5 Kommentare
Kommentar schreiben
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Keine Sorge: 95% aller Revisionsanträge werden als unbegründet abgewiesen. Zumal es da eh um Formalien geht. Oder war etwa der Richter Jan Stengel vom LG HAL zuständig?
@redhall: Wie kommst du auf vier Monate?
Na, immerhin brauchte er nur vier Monate für die Begründung.
Müssen wirklich zwingende Gründe sein. 😉
Wie oft will sich die Staatsanwaltschaft noch blamieren?
Die Überschrift stimmt nicht. Revision wurde doch schon vor Monaten bereits eingelegt.
„Der Prozess gegen Oberbürgermeister Bernd Wiegand geht in die nächste Runde.“
„Die Akten werden nun dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden.“
Hm!?