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30. Juni 2014 um 09:49 Uhr #104420
AnonymAm kommenden Donnerstag beginnt am Landgericht in Halle (Saale) der Prozess gegen Oberbürgermeister Bernd Wiegand. Zunächst sind sechs Verhandlungster
[Der komplette Artikel: Untreue mit 300.000 Euro Schaden: Prozess gegen OB Wiegand beginnt]30. Juni 2014 um 10:11 Uhr #104421Das ist keine Untreue, sondern Unvermögen im Personalmanagement.
4 Mitarbeiter baut man mit Abfindungen in Höhe von 268.000€ ab und alle Posten der höheren Gehaltsgruppen werden extern neu besetzt: OB-Büro, Sportamt, Wirtschaft und auch der Fachbereichsleiter Verwaltungsmanagement wird mittels Personalberater gegen Bezahlung extern gesucht.
30. Juni 2014 um 17:51 Uhr #104422Das Unvermögen wurde externisiert!
30. Juni 2014 um 21:00 Uhr #104423Schon wieder eine tendenziöse Meldung. Muss es nicht journalistisch korrekt „Untreueverdacht“ heißen? Ich bitte doch um journalistische Sauberkeit, sonst kann ich mir gleich die BILD kaufen oder glauben, was in der MZ steht.
1. Juli 2014 um 11:19 Uhr #104425Klar müsste es „Untreueverdacht“ heißen. Schlussendlich haben wir bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
1. Juli 2014 um 13:00 Uhr #104444Die Anklage lautet auf Untreue, nicht auf Untreueverdacht.
1. Juli 2014 um 13:07 Uhr #104445Die erste Teil der Überschrift („Untreue mit 300.00 Euro Schaden: Prozess…“), nimmt das Ergebnis vorweg und ist ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Ich empfehle, dies zu ändern. Denn es ist bis zu rechtskräftigen nur eine mutmaßliche Untreue des OB.
<h1 class=“post-title entry-title“></h1>1. Juli 2014 um 13:09 Uhr #104446Ohne Fehler nochmal:
Der erste Teil der Überschrift (“Untreue mit 300.00 Euro Schaden: Prozess…”), nimmt das Ergebnis der Verhandlung vorweg und ist ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Ich empfehle, dies zu ändern. Denn es ist bis zu rechtskräftigen Verurteilung nur eine mutmaßliche Untreue des OB.
1. Juli 2014 um 13:19 Uhr #104455Im Text steht doch alles richtig. Du mußt ja nicht deine Information aus Schlagzeilen beziehen. Dafür gibt es andere Medien.
1. Juli 2014 um 13:45 Uhr #104459Trotzdem, wartet doch erstmal ab, würde mich nicht wundern, wenn er mit seiner Rechtsauffassung auch Recht bekäme.
1. Juli 2014 um 13:58 Uhr #104463„Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.“ so die Richtlinie 13.1 des Deutschen Presserates. Berichterstattung fängt schon bei der Überschrift an.
1. Juli 2014 um 14:45 Uhr #104465Im Prinzip hast du Recht, wir müssen aber nicht päpstlicher als der Papst sein. Fraglich wäre z.B. auch, ob die 300.000 Euro so stimmen.
1. Juli 2014 um 16:03 Uhr #104479“Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.” so die Richtlinie 13.1 des Deutschen Presserates. Berichterstattung fängt schon bei der Überschrift an.
Schuld? Es steht doch eindeutig worum es geht und das der Prozess anfängt. Es erfolgt weder in der Überschrift noch im Text eine Schuldzuweisung.
1. Juli 2014 um 16:13 Uhr #104481“Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.” so die Richtlinie 13.1 des Deutschen Presserates. Berichterstattung fängt schon bei der Überschrift an.
Genau, HalleSpektrum will sich doch sicher nicht den Ruf einseitiger Berichterstattung einhandeln.
1. Juli 2014 um 17:08 Uhr #104491OB heute in der MZ: „Meine Amtsgeschäfte sind dadurch nicht beeinträchtigt“
Das bisschen erledigt Frau Ernst mit umfassender Befugnis und journalistischer Erfahrung.
1. Juli 2014 um 18:21 Uhr #104500Bissel neidisch, weil du da nicht zum Zuge gekommen bist mit deiner umfasselnden AllgemeinBILDung?
1. Juli 2014 um 18:46 Uhr #104502Mal eine hypothetische Frage. Nehmen wir an, Wiegand wird rechtskräftig verurteilt. Der Stadt ist ein Schaden über 300.000 Euro entstanden. Würden sich dann die Stadträte (oder Teile der Stadtverwaltung) wegen Veruntreuung strafbar machen, wenn sie nicht für eine zivilrechtliche Geltendmachung stimmen?
1. Juli 2014 um 19:04 Uhr #104504Wenn meine Oma Räder hätte..
Nach einer Verurteilung (an die ich so recht nicht glaube), käme erstmal wahrsch. Berufung, und wenn sie dann nicht alle gestorben sind.. Was soll eigentlich die blöde Frage. Wenn zivilrechtliche Ansprüche bestünden, würden die möglicherweise geltend gemacht, wenn da was zu holen wäre.Das „würde“, „hätte“ und „wäre“ des Menschen ist unantastbar.
1. Juli 2014 um 20:34 Uhr #104510Da der Strafprozess mit ebenso vielen „hätte“, „wenn“ und „aber“ verknüpft ist, sollte man konsequenter Weise nur über den Ausgang berichten.
2. Juli 2014 um 09:05 Uhr #104554Und über den Verlauf schweigen? Warum?
2. Juli 2014 um 09:34 Uhr #104557Es wird das Thema für das Sommerloch.
2. Juli 2014 um 10:59 Uhr #104585Da wette ich nicht gegen.
2. Juli 2014 um 12:06 Uhr #104596„Und über den Verlauf schweigen? Warum?“
Du hast die Antwort in #104504 schon selbst gegeben. Das Ei ist erst gelegt, wenn er verurteilt oder freigesprochen wurde. Davor sind wir im Bereich der Spekulation und es gibt außer Wahrscheinlichkeiten und Mutmaßungen nichts zu berichten. Darüber hinaus finden die wesentliche Gespräche bei solchen Verfahren im Hinterzimmer oder am Telefon statt.
2. Juli 2014 um 12:13 Uhr #104598Urteile gibt es schon genug, da kommt es auf eines mehr oder weniger nicht an.
Wir schauen bei der WM auch Halb- und Viertelfinale und sogar die Vorrundenspiele, so auch das Verfahren und nicht nur das Urteil. Wir lieben Probleme der Anderen.
2. Juli 2014 um 12:16 Uhr #104599„Darüber hinaus finden die wesentliche Gespräche bei solchen Verfahren im Hinterzimmer oder am Telefon statt.“
Aber hallespektrum wird dabeisein.
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